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     123  0 Kommentare Vereinbarung zwischen Google und Gesundheitsministerium „kartellrechtswidrig“

    Wenn man bei Google nach Informationen über Krankheiten sucht, werden Inhalte des Gesundheitsministeriums zuerst angezeigt. Die Betreiber des Informationsportals NetDoktor.de sahen darin eine Benachteiligung. Das Landgericht München I hat diese Sicht nun bestätigt. Die Vereinbarung vom November 2020 zwischen Google und der Bundesregierung über diese so genannten „Knowledge Panels“ sei „kartellrechtswidrig“. Die Vorsitzende Richterin Gesa

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    Vereinbarung zwischen Google und Gesundheitsministerium „kartellrechtswidrig“ Wenn man bei Google nach Informationen über Krankheiten sucht, werden Inhalte des Gesundheitsministeriums zuerst angezeigt. Die Betreiber des Informationsportals NetDoktor.de sahen darin eine Benachteiligung. Das Landgericht München I hat diese …

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