"Junkfluencer"
Werbung findet nicht im rechtsfreien Raum statt - das gilt auch für Influencer-Marketing (FOTO) - Seite 2
behauptet), sondern weil sie in der Regel keine Markenprodukte sind.
Ein Großteil der Beiträge von Influencern im Zusammenhang mit Lebensmitteln
entsteht häufig ohne Zutun der Unternehmen. Sie können es in diesen Fällen weder
verhindern, noch beeinflussen, dass ihre Produkte - im guten, wie im schlechten
Sinne - in Social Media aufgegriffen werden. Die Kooperation von Influencern und
Unternehmen beruht oft auf langjährigen, vertrauensvollen Beziehungen.
Influencer als kritiklose Werbemarionetten darzustellen, wird ihrer Arbeit nicht
gerecht.
"Dass Influencer mit Werbung ihren Lebensunterhalt bestreiten ist ein zehn Jahre
alter Hut, offenbar gehen Foodwatch die Themen aus", sagt Christoph Minhoff,
Hauptgeschäftsführer des Lebensmittelverbands Deutschland. "Es ist
aufschlussreich, was für krude Feindbilder hier bemüht werden und das, obwohl
Foodwatch selbst mit emotional aufgeladene Kampagnen im Social Web um Spender
wirbt."
Werbung findet nicht im rechtsfreien, ungeregelten Raum statt
Werbung ist in Deutschland durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen
detailliert geregelt. So ist z. B. jede irreführende und unwahre Werbung
verboten. Ebenso müssen Werbemaßnahmen als solche erkennbar sein.
Schleichwerbung ist nicht erlaubt. Social-Media-Kanäle wie YouTube, Instagram
oder Tiktok unterliegen in Deutschland - wie alle anderen Medien auch - unter
anderem der Kontrolle durch die Landesmedienanstalten. Diese überwachen vor
allem den Jugendschutz und die Einhaltung der Werberegelungen, insbesondere das
Gebot der Trennung von redaktionellen Beiträgen und Werbung sowie die richtige
Kennzeichnung. Bezahlte Kooperationen müssen als solche gekennzeichnet werden
und werden dies auch.
Welche Regelungen gelten für die Lebensmittelwerbung?
Über die gesetzlichen Regelungen hinaus übernimmt die Lebensmittelwirtschaft
aktiv Verantwortung. Im Jahr 2009 hat die Lebensmittelwirtschaft mit den im
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V. (ZAW) zusammengeschlossenen
Organisationen gemeinsame Verhaltensregeln für die kommerzielle Kommunikation
für Lebensmittel aufgestellt ( https://www.werberat.de/lebensmittel ). Demnach
ist in der Markt-Kommunikation der Lebensmittelwirtschaft alles zu unterlassen,
was als Aufforderung zu einer übermäßigen und einseitigen Ernährung verstanden
werden könnte. Dies betrifft jede Form von Werbung, online wie offline.
Außerdem haben Verbraucher durch den Deutschen Werberat die Möglichkeit, sich
auch dann gegen Inhalte jeglicher Art von Werbung wehren zu können, wenn
Werbung ist in Deutschland durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen
detailliert geregelt. So ist z. B. jede irreführende und unwahre Werbung
verboten. Ebenso müssen Werbemaßnahmen als solche erkennbar sein.
Schleichwerbung ist nicht erlaubt. Social-Media-Kanäle wie YouTube, Instagram
oder Tiktok unterliegen in Deutschland - wie alle anderen Medien auch - unter
anderem der Kontrolle durch die Landesmedienanstalten. Diese überwachen vor
allem den Jugendschutz und die Einhaltung der Werberegelungen, insbesondere das
Gebot der Trennung von redaktionellen Beiträgen und Werbung sowie die richtige
Kennzeichnung. Bezahlte Kooperationen müssen als solche gekennzeichnet werden
und werden dies auch.
Welche Regelungen gelten für die Lebensmittelwerbung?
Über die gesetzlichen Regelungen hinaus übernimmt die Lebensmittelwirtschaft
aktiv Verantwortung. Im Jahr 2009 hat die Lebensmittelwirtschaft mit den im
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V. (ZAW) zusammengeschlossenen
Organisationen gemeinsame Verhaltensregeln für die kommerzielle Kommunikation
für Lebensmittel aufgestellt ( https://www.werberat.de/lebensmittel ). Demnach
ist in der Markt-Kommunikation der Lebensmittelwirtschaft alles zu unterlassen,
was als Aufforderung zu einer übermäßigen und einseitigen Ernährung verstanden
werden könnte. Dies betrifft jede Form von Werbung, online wie offline.
Außerdem haben Verbraucher durch den Deutschen Werberat die Möglichkeit, sich
auch dann gegen Inhalte jeglicher Art von Werbung wehren zu können, wenn
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