checkAd

    "Junkfluencer"  158  0 Kommentare Werbung findet nicht im rechtsfreien Raum statt - das gilt auch für Influencer-Marketing (FOTO) - Seite 3


    Anzeigen oder Spots nach dem Empfinden des Verbrauchers nicht akzeptabel sind.
    Wer eine Werbemaßnahme als anstößig empfindet, kann sich an den Werberat wenden.

    Für an Kinder gerichtete Werbung gelten besondere Regeln

    Bei der Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen gilt in Bezug auf die
    besonders schützenswerte Gruppe der Kinder und Jugendlichen ein noch strengerer
    Maßstab. So ist z. B. der direkte Kaufappell gegenüber Kindern unzulässig. Damit
    sind Aufforderungen an Kinder wie "Kauf dir das!" oder "Hol dir das!" und jede
    Form der Ausnutzung von geschäftlicher Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit
    untersagt.

    Über das gesetzliche Verbot der direkten Kaufaufforderung hinaus, darf an Kinder
    gerichtete Werbung, gemäß der Regeln des Deutschen Werberates, auch keine
    direkten Aufforderungen zum Konsum enthalten wie z. B. "Probier' doch mal!". Die
    Regelungen des Werberates besagen außerdem, dass Werbung auch keine direkte
    Aufforderung an Kinder enthalten darf, ihre Eltern, sonstige Erwachsene oder
    andere Kinder zum Kauf des beworbenen Produkts zu bewegen.

    Darüber hinaus haben sich auf EU-Ebene eine Reihe von Unternehmen im Rahmen des
    sogenannten EU-Pledge weitergehende Werbebeschränkungen auferlegt. Die
    Hersteller haben sich im Rahmen dieser Initiative beispielsweise freiwillig
    verpflichtet, die Werbung an Kinder unter zwölf Jahren zu beschränken. Ein
    Produkt darf nur dann gegenüber Kindern unter zwölf Jahren beworben werden, wenn
    es alle Nährwertkriterien des EU-Pledge für die entsprechende Produktkategorie
    einhält. Einige Unternehmen verpflichten sich zudem, generell keine Werbung an
    Kinder unter sechs Jahren bzw. an Kinder unter zwölf Jahren zu richten.

    Gemäß der AGBs von Instagram und TikTok ist diese Altersgruppe grundsätzlich von
    der Nutzung der Plattformen ausgeschlossen, eine Nutzung ist erst ab 13 Jahren
    gestattet. Sollten Kinder im Alter unter 13 dennoch die Plattformen nutzen, so
    liegt dies in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

    Werbung und Medien sind unverzichtbar

    Werbung für Waren und Dienstleistungen ist ein unverzichtbares Element des
    Wettbewerbs, ohne das das System der sozialen Marktwirtschaft nicht
    funktionsfähig wäre. Es ist Zweck und Ziel aller Werbemaßnahmen, ein Produkt
    oder eine Marke gegenüber Wettbewerbern hervorzuheben und Kaufimpulse zu setzen.
    Werbung informiert dabei über vorhandene sowie neue Angebote und soll dem
    Verbraucher damit die Suche nach Produkten, Preisen und Bezugswegen erleichtern.
    Wer als Hersteller für seine Erzeugnisse wirbt, stützt und erweitert den
    Bekanntheitsgrad seiner Marken, definiert das Image seines Produkts und macht
    Kunden auf die Präsenz und die Vorteile eines Produkts aufmerksam. Verbraucher
    Seite 3 von 4



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von news aktuell
    "Junkfluencer" Werbung findet nicht im rechtsfreien Raum statt - das gilt auch für Influencer-Marketing (FOTO) - Seite 3 Der heute veröffentliche Foodwatch-Report unter dem reißerischen Titel "Junkfluencer" wirft Lebensmittelherstellern vor, mit Hilfe von Influencern gezielt Werbung an Kinder zu richten, dabei Eltern wissentlich zu umgehen und damit einer …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer