DGAP-News
United Lithium Corp. vereinbart Finanzierung in Millionenhöhe
DGAP-News: Anleger-Metriken / Schlagwort(e): Finanzierung/Expansion United Lithium Corp. vereinbart Finanzierung in Millionenhöhe |
United Lithium Corp. (ISIN: CA9107971090; WKN: A2QGMZ) freut sich bekannt zu geben, dass es mit Mackie Research Capital Corporation als Lead Agent und Sole Bookrunner (der Agent) eine
Vereinbarung in Verbindung mit einem Best-Efforts-Privatplatzierungsangebot (das Angebot) von mindestens $5.000.000 und bis zu maximal $8.000.000 Special Warrants des Unternehmens (die Special
Warrants) zu einem Preis von $0,66 pro Special Warrant (der Angebotspreis) unterzeichnet hat.
Jeder Special Warrant kann ohne zusätzliche Gegenleistung nach Wahl des Inhabers in eine Einheit des Unternehmens (jeweils eine Einheit) gewandelt werden, wobei jede Einheit aus einer Stammaktie
des Unternehmens (eine Stammaktie) und einem halben Warrant auf den Kauf einer Stammaktie (jeder ganze Warrant ein Warrant) besteht. Jeder Warrant berechtigt seinen Besitzer, eine Stammaktie
(jeweils eine Warrant-Aktie) zu einem Ausübungspreis von $0,85 pro Warrant-Aktie für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Abschluss (das Ablaufdatum) zu erwerben.
Das Unternehmen hat dem Vermittler eine Option (die Mehrzuteilungsoption) zum Erwerb von bis zu 15 % der Anzahl der im Rahmen des Angebots ausgegebenen Special Warrants gewährt, um Mehrzuteilungen
abzudecken, die jederzeit 48 Stunden vor dem Abschluss (wie hier definiert) des Angebots ausgeübt werden können.
Der Nettoerlös aus dem Angebot wird für Betriebskapital und allgemeine Unternehmenszwecke sowie für die Finanzierung potenzieller zukünftiger Akquisitionsmöglichkeiten verwendet.
Sobald es nach dem Abschluss möglich ist, wird das Unternehmen angemessene kommerzielle Anstrengungen unternehmen, um jede der Wertpapieraufsichtsbehörden in jeder der Provinzen Kanadas, mit Ausnahme von Quebec, vorzubereiten und jeweils dort einzureichen, in denen die Special Warrants verkauft werden (die Gerichtsbarkeiten) und eine Genehmigung für ein vorläufiges Kurzprospekt und einen endgültigen Kurzprospekt (der nach Ermessen des Unternehmens in Form eines endgültigen Basisprospekts und einer Ergänzung zu diesem sein kann) zu erhalten, um die den Sonder-Warrants (der endgültige Prospekt) zugrunde liegenden Einheiten in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen innerhalb von einhundertzwanzig (120) Tagen nach Abschluss des Angebots zu verteilen.