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    Gesetzesänderungen - Das ist ab März 2021 anders

    Fristveränderungen und diverse Neuerungen für Verbraucher: Unter anderem neue Ökodesign-Richtlinien, neue Kennzeichen für Mofas und die letzte Chance zur Förderung durch Baukindergeld.

    Coronabedingte Änderungen

     

    Dass die Covid-19-Pandemie Einfluss auf unser gesamtes Leben hat, ist kein Geheimnis mehr. Nun verändern sich aber auch entsprechend Gesetze und diverse Fristen.

    Die Strafprozessordnung wird sich ab dem 27.März insoweit verändern, dass Unterbrechungsfristen gehemmt werden, wenn Hauptverhandlungen auf Grund von geltenden Infektionsschutzmaßnahmen nicht durchgeführt werden können. „Normalerweise muss eine Hauptverhandlung nämlich neu beginnen, wenn die Unterbrechung des Prozesses zu lange andauerte. Auch eine Urteilsverkündung muss regulär am elften Tag nach Verhandlungsschluss verkündet werden“, erläutert Rechtsanwalt Markus Mingers (www.mingers.law).

    Die Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung 2019 verschiebt sich ebenfalls weiter in das Jahr hinein. In der Regel muss die Einkommenssteuererklärung - wenn sie mit Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins erstellt wird - bis zum 01. März eingereicht sein. Auf Grund der Fristenänderung muss diese nun jedoch erst bis zum 31. August 2021 beim zuständigen Finanzamt eingehen. 
Die Frist zur Berechnung der Verzinsung von Steuerrück- und Nachzahlungen verschiebt sich entsprechend ebenfalls nach hinten. 
„Für die Personen, die ihre Einkommenssteuererklärung jedoch ohne eine Beratung beziehungsweise Hilfestellung erstellen, bleibt die Frist unverändert. Die Abgabe muss bis zum 02. August 2021 erfolgt sein“, ergänzt Markus Mingers (www.mingers.law).

    Die einschneidenden wirtschaftlichen Folgen der Pandemie erleichterten den Zugang zur Grundsicherung: Vermögen wurde nur eingeschränkt überprüft, Kosten für Unterkünfte und Heizkosten ohne Weiteres übernommen und vorläufige Leistungen problemloser bewilligt. Dieser vereinfachte Zugang soll nun jedoch voraussichtlich zum 31. März 2021 enden - wenn die Regierung diese Erleichterung nicht wieder verlängert.

     

    Förderzeitraum für Baukindergeld endet

     

    Familien können für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie einen staatlichen Zuschuss beantragen - mit Hilfe des sogenannten Baukindergeldes. Der Förderzeitraum wurde am 31. Dezember 2020 verlängert und endet nun am 31. März diesen Jahres. „Auch in diesem Fall war die Corona-Pandemie die Schuldige - viele Antragsteller konnten Baugenehmigungen oder Kaufverträge nicht wie vorgesehen zum Jahresende erhalten“, so Markus Mingers (www.mingers.law). Die generelle Antragsfrist für die Förderung endet aber weiterhin am 31. Dezember 2023.

     

    Neue Bauordnung in Sachsen-Anhalt

     

    Die abgeänderte Bauordnung im Bundesland Sachsen-Anhalt ermöglicht ab sofort ein Bauen mit bestimmten brennbaren Stoffen und beschränkt die sogenannte Schottergärten. Nicht überbaute Flächen von bebauten Grundstücken müssen Wasser aufnehmen können und sind zu begrünen oder bepflanzen.

    Ebenso greift hier ab sofort die sogenannte „kleine Bauvorlageberechtigung“, welche besagt, dass nicht mehr nur Architekten oder bestimmte Ingenieure Pläne für Ein- und Zweifamilienhäuser und eingeschossige Gewerbebauten einreichen dürfen, sondern auch Meister des Maurer-, Betonbau- und Zimmerer- Handwerks und ebenso Bauchtechniker mit dem Schwerpunkt Hochbau.

     

    Erneuerung der Ökodesign-Richtlinien

     

    Bestimmte Elektrogeräte - wie Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Fernseher, Monitore - müssen ab dem 01. März, spätestens zum 18. März, neue Energielabels tragen, wenn sie als neues Gerät in der EU angeboten werden. Eine Unterteilung in die Klassen A+++, A++ und A+ entfällt dann und die bisherigen Geräte der Klasse A+++ sind künftig in die Effizienzklasse B einzuordnen. Alle weiteren alten Energieeffizienzklassen folgen darauf in absteigender Reihenfolge.

    „Ebenso gebrauchte Geräte aus Nicht-EU-Ländern und Online-Händler müssen diese neue Regelung beachten - bei Nichtbeachtung droht ein Wettbewerbsverstoß“, erläutert Markus Mingers (www.mingers.law) näher.

    Eine weitere Neuerung Innerhalt der Ökodesign-Richtlinien wird das sogenannte „Recht auf Reparatur“ sein: Wenn ein Hersteller ein Gerät nicht mehr auf dem Markt anbietet, muss er dennoch sieben bis zehn Jahre über diesen Zeitpunkt hinaus Ersatzteile für das jeweilige Gerät anbieten. Informationen über Möglichkeiten zur Reparatur müssen ebenfalls gegeben sein. Die Kanzlei Mingers. ergänzt: „Alle Neugeräte ab März sind in diesem Fall von der neuen Regelung betroffen.“

     

    Kennzeichenänderung für Mofas

     

    Jährlich zum 01. März benötigen Mofas und Mopeds ein neues Versicherungskennzeichen. Ab sofort muss das Kennzeichen nicht mehr aus Aluminium sein, sondern eine Folie ist ausreichen, die Jahr für Jahr auf der glichen Trägerplatte angebracht wird. Dadurch soll der Kennzeichenwechsel umweltschonender und schneller werden und ein Hologramm innerhalb der Folie soll leichter vor Fälschungen schützen.

     

    Neue Regelung innerhalb der Arbeitszeitverordnung für Bundesbeamte

     

    Reisezeiten und auch Wartezeiten sind grundsätzlich keine Arbeitszeit mehr und auch der Freizeitausgleich bei Dienstreisen wurde neu geregelt: Geht die Zeit der Dienstreise über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinaus, ist ein Freizeitausgleich in Höhe von einem Drittel der nicht anrechenbaren Reisezeit zu gewähren. 


    „Anders jedoch dann, wenn eine Dienstreise mit einer privaten Reise oder Fahrt verbunden wird - dann erfolgt kein entsprechender Freizeitausgleich!“, ergänzt Markus Mingers (www.mingers.law).

     

    Hauptstadt: Vergnügungssteuergesetz für Spielautomaten

     

    Ab März sieht das sogenannte „Vergnügunssteuergesetz“ in Berlin vor, dass die Einsätze, die die Gewinne von Spielern übersteigen - der Bruttospielbetrag von Gewinnspielautomaten - besteuert werden. Der Zählwerkausdruck des jeweiligen Spielautomaten ist hier die Ermittlungsgrundlage.

     

    Die Kanzlei Mingers. steht Ihnen zur Seite!

     

    Sind auch Sie betroffen? Wir unterstützen Sie gerne!

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website.

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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