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    Leonidas-Windfonds  1831  0 Kommentare Müssen die Abstimmungen wiederholt werden? – Treuhänder nimmt Stellung

    Beim Windfonds-Anbieter Leonidas Associates stehen die Zeichen weiterhin auf Sturm. Gab es Verfahrensfehler bei den jüngsten Gesellschafterversammlungen? Treuhänder Max-Robert Hug bezweifelt dies.

    IR-News: Herr Hug, Sie sind mittlerweile alleiniger Geschäftsführer der Leonidas Treuhand GmbH. Die Gesellschaft ist die Treuhänderin der Fonds Leonidas Associates XII, XIII, XIV, XVI und XVII Wind GmbH & Co. KG (kurz Leonidas 12, 13, 14, 16 und 17). Bisher sind Sie gegenüber den Anlegern noch nicht in ihrer Funktion nach außen in Erscheinung getreten. Im Rahmen der ordentlichen Gesellschafterversammlungen der Leonidas-Beteiligungen 12, 16 und 17 melden Sie sich Mitte März 2021 nun erstmals zu Wort. Vorangegangen war der Vorwurf der Leonidas-Geschäftsführung, dass Sie im Rahmen der Abstimmungen dieser Fonds die Stimmen der Anleger zu spät übersandt hätten. Bitte erläutern Sie uns die Hintergründe.

    Max-Robert Hug: Zunächst bedanke ich mich bei Ihnen für die Gelegenheit, zu den jüngsten Ereignissen Stellung zu nehmen. Seit Anfang des Jahres finden die ordentlichen Gesellschafterversammlungen von einigen Leonidas-Fondsgesellschaften statt, u. a. der Beteiligungen mit den Nummern 12, 16 und 17. Die Anleger konnten die Weisung für die Stimmausgabe binnen vier Wochen an die Leonidas Treuhand GmbH übersenden. Alle innerhalb dieser Frist ordnungsgemäß abgegebenen Stimmzettel wurden erfasst und berücksichtigt.

    Jetzt ist es so, wie Sie es sagen: Das Fondsmanagement um Antje Grieseler und Ralf Schamberger behauptet, dass die Leonidas Treuhand ihre Stimmen auf den Gesellschafterversammlungen der drei genannten Fondsgesellschaften zu spät weitergeleitet habe. Daher müsse eine Wiederholung der gesamten Abstimmung stattfinden. Es ging dann auch ganz schnell: Die entsprechenden Unterlagen für die zweite Abstimmung sind vom Fondsmanagement verschickt worden und auch bereits bei den betroffenen Investoren angekommen. Anleger sollen sogar die Kosten für diese zweite Abstimmung der Leonidas Treuhand GmbH auferlegen können, für die vom Fondsmanagement mehr als sechs Euro pro Brief (!) in Rechnung gestellt werden.

    IR-News: Sie sind also der Meinung, dass die Abstimmung der genannten drei Fondsgesellschaften nicht wiederholt werden müsse, es kein Fristversäumnis gegeben habe. Wie sollen Anleger jetzt reagieren?

    Max-Robert Hug: Anleger der Fonds Leonidas 12, 16 und 17 müssen in der Angelegenheit nichts mehr unternehmen, sondern können die neue Zusendung zu den Akten nehmen. Denn die Abstimmungen dürfen gar nicht wiederholt werden, da das erste Votum gültig, die Entscheidung der Anleger vom Fondsmanagement zu respektieren ist. Für die Leonidas Treuhand GmbH gilt nicht die gleiche Frist wie für die Anleger. Zum Hintergrund: Das geht schon in der Theorie nicht. Denn die Leonidas Treuhand muss nach dem Ende der Stimmabgabefrist für die Anleger doch zunächst die Weisungen auszählen. Erst danach kann die Treuhand wissen, für welche Anzahl an Stimmen sie selbst noch abstimmen muss.

    Die einzige, tatsächlich relevante und auch eingehaltene Frist für die Leonidas Treuhand bedeutet, dass die Fondsgeschäftsführung in der Lage sein muss, den Anlegern binnen 14 Tagen nach dem Ende der Abstimmungen das Ergebnis mitteilen zu können. Frau Grieseler und ich waren zu dem hier gegenständigen Abstimmungsprozess vorab sogar im persönlichen Austausch. Unser Ergebnis ist zeitlich genau ausreichend für die Beteiligung Leonidas 17 am 1.03.2021 übermittelt worden, so wie mit Frau Grieseler abgestimmt. Für die Beteiligungen Leonidas 12 und 16 hat sie die Stimmabgaben dann am 02.03.2021, erhalten. Übrigens: Erst NACHDEM ich ihr als Geschäftsführer der Leonidas Treuhand GmbH das erste Ergebnis übermittelt habe, hat Frau Grieseler sich mit ihrem Kollegen Ralf Schamberger offenbar dazu entschieden, ein zweites Mal abstimmen zu lassen.

    IR-News: Wie ist denn die erste Abstimmung der Fondsgesellschaften Leonidas 12, 16 und 17 ausgegangen, wenn Sie sagen, dass Frau Grieseler und Herr Schamberger erst nach der Übersendung des ersten Abstimmungsergebnisses eine zweite Abstimmung für notwendig erachtet haben?

    Max-Robert Hug: Die Anleger haben in allen drei Beteiligungen GEGEN EINE ENTLASTUNG des Fondsmanagements in Person der Antje Grieseler und des Ralf Schamberger gestimmt. Ein solches Abstimmungsergebnis kommt doch nur dann zustande, wenn die Gesellschafter mit der Arbeit des Fondsmanagements nicht einverstanden sind. Die Treuhand hat sich für die Anlegerstimmen ohne Weisung natürlich enthalten.

    IR-News: Bereits in der E-Mail der Geschäftsführung an die Anleger, welche die Wiederholung der Abstimmung ankündigt, entstand der Eindruck einer angespannten Situation zwischen Ihnen und der Leonidas-Geschäftsführung um Antje Grieseler und Ralf Schamberger.

    Max-Robert Hug: Tatsächlich kann ich mich dem Eindruck nicht erwehren, dass die Geschäftsführung versucht, mich als mittlerweile alleinigen Geschäftsführer der Leonidas Treuhand GmbH bei den Anlegern in Misskredit zu bringen, indem behauptet wird, dass ich nicht in der Lage sei, eine einfache Frist zu beachten. Ich wiederhole noch einmal: Die einzig relevante Frist lautet: „Binnen 14 Tagen nach dem Ende der Abstimmungen muss den Anlegern das Ergebnis mitgeteilt werden“. Diese Frist wurde unsererseits gewahrt. Eine Anmerkung bei der Gelegenheit: Im Vorfeld bat ich die Geschäftsführung um Auskunft zu einigen Fragen, die uns mittlerweile durch eine Vielzahl Anleger gestellt worden sind. Deren Beantwortung wurde uns ausdrücklich von Frau Grieseler zugesagt, aber weder innerhalb der Auswertungsfrist noch per dato (24.03.2021) erbracht.

    IR-News: Was war denn der Inhalt der Fragen?

    Max-Robert Hug: Vor allem wollen Anleger wissen, warum trotz des besseren Windaufkommens in den letzten Monaten die Ausschüttungen nicht entsprechend gestiegen sind. Denn die Ausschüttungen bleiben auch jetzt noch meist deutlich hinter den Erwartungen zurück. In diesem Zusammenhang wollen Anleger wissen, welche der von Antje Grieseler und Ralf Schamberger kontrollierten Firmen auf welcher Gesellschaftsebene welche Dienstleistung zu welchen Kosten erbringen. Alle Anfragen von Anlegern, die in diese Richtung zielen, werden vom Fondsmanagement entweder ausweichend oder mittlerweile gar nicht mehr beantwortet.

    IR-News: Bereits letztes Jahr gab es eine große Unruhe, als das Fondsmanagement die Anleger darüber abstimmen ließ, ob die Windparks der Fonds 11, 12, 13, 14 und 16 verkauft werden sollen. Wie beurteilen Sie diese Situation?

    Max-Robert Hug: Das ist richtig. Ich habe diesen Prozess mit großer Sorge beobachtet, als im September und Oktober 2020 wie aus heiterem Himmel plötzlich Abstimmungen über den möglichen Verkauf der Windparks der Beteiligungen Leonidas 11, 12 13, 14 und 16 stattfanden. Übrigens mehr als zweieinhalb (Leonidas 14) bzw. sogar dreieinhalb (Leonidas 13) Jahre später als im Prospekt vorgesehen.

    Ohne die Angabe von irgendwelchen Details zu den Transaktionen sollten Anleger eine elementar wichtige Entscheidung treffen, darüber abstimmen, ob sie durch die Verkäufe Verluste von bis zu knapp 40 Prozent gegenüber dem von Ihnen eingesetzten Eigenkapital hinnehmen sollten. Ein üblicherweise stattfindendes Bieterverfahren, um den maximalen Verkaufspreis für die Anleger zu erzielen, wurde offensichtlich nicht durchgeführt. Auch klärte Antje Grieseler die Anleger der Beteiligung Leonidas 13 nicht darüber auf, dass sie selbst mit zehn Prozent am Windpark Saulces beteiligt ist.

    Stattdessen spricht sie den Investoren gegenüber von einem „institutionellen Investor“ und dessen Entscheidung für einen Verkauf. Praktisch erweckt Frau Grieseler auf diese Weise den Eindruck, als spreche sie über einen unabhängigen Dritten. Bereits damals habe ich Fragen gestellt und keine Antworten bekommen. Bei der Gelegenheit lassen Sie mich sagen, dass keine der Gesellschaften die notwendige Anleger-Mehrheit für den Verkauf der Windparks in den Abstimmungsprozessen erhalten hat. Das ist insbesondere der Achtsamkeit der Anleger zu verdanken, die ihrer Geschäftsführung damit eine klare Vorgabe gemacht haben.

    IR-News: Sicher war 2020 den COVID-Schutzanforderungen geschuldet kein einfaches Jahr, um Gesellschafterversammlungen abzuhalten. Aber wäre bei einer Beschlussfassung über den Verkauf der Windparks aufgrund der Tragweite nicht zumindest eine digitale Alternative zur Präsenzveranstaltung, sprich eine Online-Gesellschafterversammlung, angeraten gewesen? Schließlich ging es um den Verkauf aller Vermögenswerte der Fonds.

    Max-Robert Hug: Die Vorgaben der Verkaufsprospekte, über diese Entscheidungen in einer Präsenzveranstaltung abstimmen zu lassen, wurden schlichtweg ignoriert und eine Abstimmung im Umlaufverfahren eingeleitet. Laut Gesellschaftsvertrag ist ein solcher Beschluss jedoch im Umlaufverfahren gar nicht möglich. Das zum Thema, wie genau es Antje Grieseler und Ralf Schamberger mit den Vorgaben der Gesellschaftsverträge nehmen. Doch zurück zu Ihrer Frage: Natürlich hätte das Fondsmanagement zumindest im Rahmen von Online-Veranstaltungen Rede und Antwort stehen können. Zudem wäre es unserer Auffassung nach im Sommer mit einem entsprechenden Sicherheitskonzept eine solche Veranstaltung durchaus mit Präsenz durchzuführen gewesen, wenn man es gewollt hätte. Und es wäre die einzig richtige Herangehensweise gewesen.

    IR-News: Dann noch einmal zurück zum aktuellen Thema. Für viele Anleger der Leonidas-Fonds ist die aktuelle Situation aufgrund der Ergebnisse vieler Fonds sowie des intransparenten Handelns des aktuellen Fondsmanagements im Grunde untragbar. Was kann, was muss aus Treuhand-Sicht geschehen, um endlich Ruhe in die Leonidas-Fonds zu bringen.

    Max-Robert Hug: Zu allererst müssen die Karten auf den Tisch. Aus unserer Sicht bedarf es im ersten Schritt dringend einer persönlichen Aussprache der Anleger mit dem Fondsmanagement, an der auch wir als Treuhand selbstverständlich teilnehmen, den Dialog gerne moderieren werden. In den vergangenen Jahren hat sich bei vielen Anlegern etliches aufgestaut, wenn man eben an die mangelnde Kommunikationsbereitschaft und an die Transparenz des Handelns von Frau Grieseler und Herrn Schamberger denkt.

    Mittlerweile sogar ganz öffentlich aufgefordert, haben wir daher für die Fonds Leonidas 12 bis 17 bereits die Abstimmungen über außerordentliche Gesellschafterversammlungen auf den Weg gebracht. Die Emails an die Anleger sind seit dem 24.03.2021 verschickt und die Anschreiben parallel per Post auf dem Weg. Bei einer Mehrheit der Stimmen von 25 Prozent wird sich das Fondsmanagement in Person von Antje Grieseler und Ralf Schamberger dann persönlich allen Anlegerfragen stellen müssen, unter Einhaltung aller Corona-Schutzvorgaben.

    Damit wir das umsetzen können, gibt es eine Frist für die Vollmacht der Treuhand zur Einberufung der Gesellschafterversammlungen bis zum 31.10.2021. Alternativ gelingt uns eine rechtlich ggf. zulässige digitale Gesellschafterversammlung. Angeblich wollte das Fondsmanagement diese zusätzliche Möglichkeit auf den Weg bringen. Ich würde mich für die Anleger freuen, wenn Antje Grieseler und Ralf Schamberger ihrer Ankündigung Taten folgen lassen.

    IR-News: Was sind abgesehen von der Aussprache die konkreten Ziele der außerordentlichen Gesellschafterversammlungen, wenn das Quorum von 25 Prozent zustande kommt?

    Max-Robert Hug: Es sollte Transparenz über die laufenden Kosten auf allen gesellschaftsrechtlichen Ebenen geschaffen werden. Die Qualität der eingekauften Dienstleistungen sollte objektiv überprüft werden. Des Weiteren sollten für die Zukunft effektive Transparenz- und Kontrollmechanismen etabliert werden. Dafür könnte ein kompetenter Beirat sorgen, der aus der Mitte der Anleger gewählt werden sollte. Auch dafür würde sich eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ideal eignen. Zwar häufen sich in der letzten Zeit die Aussagen von Vermittlern und Anlegern, dass es auf den außerordentlichen Gesellschafterversammlungen auch darum gehen müsse, einen Weg zu „finden“, wie man das aktuelle Fondsmanagement austauschen könne. Doch das ist aus meiner Sicht nur die ultima ratio, z. B. bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Fondsmanagements.

    IR-News: Würden Sie im Zweifel als Geschäftsführung dem Fonds zur Verfügung stehen?

    Max-Robert Hug: Ich möchte noch einmal betonen, dass ich der Meinung bin, dass der Schritt zur Abberufung einer Fondsgeschäftsführung nur im Ausnahmefall notwendig ist. Daher ist die Frage für mich im Moment von theoretischer Natur. Trotzdem kurz und knapp die Antwort: Nein. Das ist und war noch nie mein berufliches Themengebiet. Ich habe mich seinerzeit ausschließlich um die Vermittler der geschlossenen Leonidas-Fonds gekümmert. Und aktuell setze ich mich für die Anleger als alleiniger Geschäftsführer der Leonidas Treuhand GmbH dafür ein, außerordentliche Gesellschafterversammlungen auf den Weg zu bringen.

    IR-News: Das klingt nach einem strukturierten Vorgehen für die Anleger der Fonds 12–17. Was ist mit den Fondsgesellschaften Leonidas 1–11 und 18?

    Max-Robert Hug: Als Leonidas Treuhand GmbH sind mir hier die Hände gebunden. Anleger könnten sich an ihre jeweilige Treuhandgesellschaft wenden und die jeweilige Geschäftsführung auffordern, dass diese ebenfalls über außerordentliche Gesellschafterversammlungen abstimmen lässt.

    IR-News: Gibt es noch etwas, das Sie den Anlegern der Leonidas-Fonds mitteilen wollen?

    Max-Robert Hug: Ja, gerne: Im Sinne aller Anleger bitte ich darum, dass in allen Leonidas-Fondsgesellschaften 12 bis 17 jeder Anleger seine Stimmen nutzt, um in der Folge auf den außerordentlichen Gesellschafterversammlungen Transparenz in den Leonidas-Fonds im Sinne aller Investoren nachhaltig zu erreichen. Jede einzelne Stimme zählt auf diesem Weg

    IR-News: Herr Hug, vielen Dank für das Gespräch.





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