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    ROUNDUP/EuGH bestätigt  148  0 Kommentare  Verbot von Fischfang mit Strom bleibt bestehen

    LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof hat das Verbot einer Fischfangtechnik bestätigt, bei der Fische mit Stromstößen ins Netz gescheucht werden. Damit wiesen die Richter am Donnerstag eine Klage der Niederlande ab, die das Fischfang-Verbot mit sogenannten Pulsbaumkurren kippen wollten. Es bleibt somit dabei, dass in EU-Gewässern ab Juli nicht mehr mit Pulsbaumkurren gefischt werden darf. Darauf hatten sich die EU-Staaten und das Europaparlament bereits 2019 zum Schutz der Meere geeinigt.

    Herkömmliche Baumkurren sind Schleppnetze, die über den Meeresboden gezogen werden und Fischen beziehungsweise Krabben mechanisch aufscheuchen und fangen. Naturschützer wie der WWF kritisieren, der Meeresboden werde davon stark belastet und es gebe viel Beifang. Bei Pulsbaumkarren werden die Tiere durch einen geringen elektrischen Impuls aufgescheucht. Befürworter von Pulsbaumkurren argumentieren, diese Methode sei schonender für den Meeresboden und sorge für weniger Beifang.

    Die Niederlande betonen, das Verbot stütze sich nicht auf die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten, in denen die Umweltauswirkungen von Pulsbaumkurren mit denen von Baumkurren verglichen werden.

    Der EuGH betonte nun jedoch, dass Gutachten zwar bestimmte Vorteile von Pulsbaumkurren festgestellt hätten. Dass die Methode keine negative Umweltauswirkungen habe, stehe aber in keiner der Studien.

    In Deutschland haben nach Angaben des für Fischerei zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft derzeit elf Unternehmen beziehungsweise Fangschiffe Lizenzen für den Einsatz von Pulsbaumkurren. Neun davon fischen Plattfische wie Seezunge oder Scholle, zwei fangen Nordseekrabben. Ansonsten würden üblicherweise herkömmliche Baumkurren - also ohne elektischen Impuls - eingesetzt, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit.

    Thilo Maack, Meeresbiologe von der Naturschutzorganisation Greenpeace, begrüßte das Urteil. Der EuGH bewahre die Meere vor einer der zerstörerischsten Fangmethoden überhaupt, teilte er mit. Nun brauche es ähnliche Entscheidungen für alle andere Fangmethoden mit viel Beifang, etwa für die klassische Baumkurrenfischerei./gba/DP/nas





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