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    EQS-Adhoc  147  0 Kommentare Listen der Kandidatinnen und Kandidaten für den Verwaltungsrat an der GV 2021

    EQS Group-Ad-hoc: Cassiopea S.p.A. / Schlagwort(e): Sonstiges
    Listen der Kandidatinnen und Kandidaten für den Verwaltungsrat an der GV 2021

    21.04.2021 / 07:01 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Lainate - 21. April 2021 - Cassiopea SpA (SIX: SKIN), ein Spezialpharma-Unternehmen, das verschreibungspflichtige Medikamente mit neuartigen Wirkmechanismen zur Behandlung langjähriger und wesentlicher dermatologischer Erkrankungen entwickelt und deren Vermarktung vorbereitet, gab heute die Listen der Kandidatinnen und Kandidaten für den Verwaltungsrat bekannt, welche an der Generalversammlung vom 29. April 2021 in Lainate, Mailand (Italien) zur Wahl stehen.

    Die von Cassiopea's Aktionärin Cosmo Pharmaceuticals NV vorgeschlagene Liste besteht aus den folgenden Kandidaten: Pierpaolo Guzzo (amtierend, exekutiv), Jan de Vries (amtierend, nicht-exekutiv, unabhängig), Diana Harbort (amtierend, exekutiv) und Oyvind Bjordal (amtierend, nicht-exekutiv, unabhängig). Die eingereichte Liste kann hier auf der Website des Unternehmens eingesehen werden.

    Die von Cassiopea's Aktionärin Heinrich Herz AG/Logistable SA Group vorgeschlagene Liste besteht aus dem folgenden Kandidaten: Maurizio Baldassarini (amtierend, nicht-exekutiv, unabhängig). Die eingereichte Liste kann hier auf der Website des Unternehmens eingesehen werden.

    Zusätzliche Informationen zur Generalversammlung 2021 von Cassiopea sind auf der Website des Unternehmens, www.cassiopea.com, im Bereich "Investor/Corporate Governance" verfügbar.

    Aufgrund des COVID-19 Gesundheitsnotstandes und in Übereinstimmung mit Art. 106 des Gesetzesdekrets Nr. 18 vom 17. März 2020, umgewandelt in das Gesetz Nr. 27 vom 24. April 2020 (zuletzt geändert durch das Gesetzesdekret Nr. 183 vom 20. Dezember 2020, umgewandelt mit Änderungen in das Gesetz Nr. 21 vom 26. Februar 2021), das auf die Minimierung von Reisen und Versammlungen abzielt, sind die Aktionärinnen und Aktionäre nur dann zur Teilnahme an der Generalversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt, wenn sie dem designierten Vertreter (Rechtsanwalt Dario Trevisan) eine spezifische Vollmacht erteilen.

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