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    DGAP-News: fox e-mobility AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
    fox e-mobility AG schließt Finanzierung durch Pflicht-Wandelschuldverschreibung über EUR 25 Mio. erfolgreich ab

    22.04.2021 / 07:00
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    fox e-mobility AG schließt Finanzierung durch Pflicht-Wandelschuldverschreibung über EUR 25 Mio. erfolgreich ab

    • Finanzierung sichert nächste Entwicklungsschritte für Elektrofahrzeug MIA 2.0
    • Attraktive Konditionen und weitere Stärkung der Eigenkapitalbasis
    • Atlas Capital Markets als erfahrener Investor im Elektromobilitäts-Sektor

    München, 22. April 2021. Die fox e-mobility AG (ISIN: DE000A2NB551), ein europäisches Elektrofahrzeugunternehmen, das auf die Produktion, Vermarktung und Weiterentwicklung kompakter Elektroautos im unteren Preissegment für den individuellen Personenverkehr und logistische Anwendungen spezialisiert ist, berichtet über die erste größere Finanzierungsvereinbarung des Unternehmens.

    fox e-mobility AG hat mit der Londoner Asset Management Gruppe, Atlas Capital Markets Limited (ACM), eine Rahmenvereinbarung über eine Wachstumsfinanzierung in Höhe von bis zu EUR 25 Mio. unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht die Ausgabe von bis zu EUR 25 Mio. (unverzinslichen) Pflicht-Wandelschuldverschreibungen innerhalb eines Zeitrahmens von bis zu drei Jahren vor. ACM verpflichtet sich in dem Vertrag, unter bestimmten Bedingungen die von der fox e-mobility AG begebenen und prospektfrei privat platzierten Wandelschuldverschreibungen zu zeichnen. Darüber hinaus hat ACM nach der Wandlung von Schuldverschreibungen in Aktien das Recht, bis zum 30. Dezember 2022 in einem Umfang von 30 % der gewandelten Aktien weitere fox e-mobilty-Aktien zu einem Ausgabekurs von EUR 2,50 zu beziehen. Die Wandelanleihe bedeutet nicht nur eine zusätzliche Stärkung der Eigenkapitalbasis der fox e-mobility AG sondern ist auch ein bedeutender Schritt zur Finanzierung der Entwicklung der MIA 2.0. Vorstand und Aufsichtsrat der fox e-mobility AG beabsichtigen in absehbarer Zeit die Emission einer ersten Tranche von Wandelschuldverschreibungen unter dem Rahmenvertrag zu beschließen.

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