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    DGAP-Adhoc  136  0 Kommentare OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Vorstand setzt Einzelheiten einer regulären Bar-Kapitalerhöhung im Umfang von bis zu 1.723.011 neuen Aktien fest

    DGAP-Ad-hoc: OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Hauptversammlung
    OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Vorstand setzt Einzelheiten einer regulären Bar-Kapitalerhöhung im Umfang von bis zu 1.723.011 neuen Aktien fest

    22.04.2021 / 10:21 CET/CEST
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    Hamburg, 22. April 2021 - Der Vorstand der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft ("OAB AG") hat soeben Einzelheiten einer regulären Kapitalerhöhung mit mittelbarem Bezugsrecht festgesetzt, die der noch diesen Monat (voraussichtlich) auf den 15. Juni 2021 einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Kapitalerhöhung soll rechtlich so ausgestaltet werden, dass sie ein bestimmtes Brutto-Emissionsvolumen nicht überschreitet und somit nach den einschlägigen Rechtsvorschriften keinen Prospekt erfordert.  Der festzulegende endgültige Ausgabebetrag soll sich daher einschließlich eines Abschlags von max. 15 % am Börsenkurs orientieren, EUR 2,00 je Aktie jedoch nicht überschreiten. Diese Begrenzung entfällt, wenn eine Festlegung trotz zeitnah geplanter Umsetzung der Kapitalerhöhung erst nach dem 15. Februar 2022 erfolgt.

    Die neuen Aktien sollen den Aktionären der Gesellschaft im Rahmen eines mittelbaren Bezugsrechts gegen Bareinlage in einem Bezugsverhältnis (aufsetzend auf einem Grundkapital nach Kapitalherabsetzung i.H.v. von EUR 3.015.270,00) von 7:4 (d.h. für sieben bestehende Aktien können vier neue Aktien der Gesellschaft bezogen werden) angeboten und mit einer Gewinnberechtigung ab Beginn des letzten Geschäftsjahres, für das bei Ausgabe der Aktien noch keine ordentliche Hauptversammlung stattgefunden hat, ausgestattet werden.  Der erwartete Netto-Emissionserlös soll die Eigenkapitalbasis stärken und die Aufnahme der Geschäftstätigkeiten auf einem stabilen Fundament ermöglichen. Weitere Einzelheiten werden in der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung bekannt gegeben werden, die im Bundesanzeiger erfolgt.
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