DGAP-Adhoc
OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Vorstand setzt Einzelheiten einer regulären Bar-Kapitalerhöhung im Umfang von bis zu 1.723.011 neuen Aktien fest
DGAP-Ad-hoc: OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Hauptversammlung |
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN, INNERHALB ODER NACH: VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SONSTIGE LÄNDER, IN
DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE
Hamburg, 22. April 2021 - Der Vorstand der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft ("OAB AG") hat soeben Einzelheiten einer regulären Kapitalerhöhung mit mittelbarem Bezugsrecht festgesetzt, die der noch diesen Monat (voraussichtlich) auf den 15. Juni 2021 einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Kapitalerhöhung soll rechtlich so ausgestaltet werden, dass sie ein bestimmtes Brutto-Emissionsvolumen nicht überschreitet und somit nach den einschlägigen Rechtsvorschriften keinen Prospekt erfordert. Der festzulegende endgültige Ausgabebetrag soll sich daher einschließlich eines Abschlags von max. 15 % am Börsenkurs orientieren, EUR 2,00 je Aktie jedoch nicht überschreiten. Diese Begrenzung entfällt, wenn eine Festlegung trotz zeitnah geplanter Umsetzung der Kapitalerhöhung erst nach dem 15. Februar 2022 erfolgt.
Die neuen Aktien sollen den Aktionären der Gesellschaft im Rahmen eines mittelbaren Bezugsrechts gegen Bareinlage in einem Bezugsverhältnis (aufsetzend auf einem Grundkapital nach Kapitalherabsetzung i.H.v. von EUR 3.015.270,00) von 7:4 (d.h. für sieben bestehende Aktien können vier neue Aktien der Gesellschaft bezogen werden) angeboten und mit einer Gewinnberechtigung ab Beginn des letzten Geschäftsjahres, für das bei Ausgabe der Aktien noch keine ordentliche Hauptversammlung stattgefunden hat, ausgestattet werden. Der erwartete Netto-Emissionserlös soll die Eigenkapitalbasis stärken und die Aufnahme der Geschäftstätigkeiten auf einem stabilen Fundament ermöglichen. Weitere Einzelheiten werden in der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung bekannt gegeben werden, die im Bundesanzeiger erfolgt.
Hamburg, 22. April 2021 - Der Vorstand der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft ("OAB AG") hat soeben Einzelheiten einer regulären Kapitalerhöhung mit mittelbarem Bezugsrecht festgesetzt, die der noch diesen Monat (voraussichtlich) auf den 15. Juni 2021 einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Kapitalerhöhung soll rechtlich so ausgestaltet werden, dass sie ein bestimmtes Brutto-Emissionsvolumen nicht überschreitet und somit nach den einschlägigen Rechtsvorschriften keinen Prospekt erfordert. Der festzulegende endgültige Ausgabebetrag soll sich daher einschließlich eines Abschlags von max. 15 % am Börsenkurs orientieren, EUR 2,00 je Aktie jedoch nicht überschreiten. Diese Begrenzung entfällt, wenn eine Festlegung trotz zeitnah geplanter Umsetzung der Kapitalerhöhung erst nach dem 15. Februar 2022 erfolgt.
Die neuen Aktien sollen den Aktionären der Gesellschaft im Rahmen eines mittelbaren Bezugsrechts gegen Bareinlage in einem Bezugsverhältnis (aufsetzend auf einem Grundkapital nach Kapitalherabsetzung i.H.v. von EUR 3.015.270,00) von 7:4 (d.h. für sieben bestehende Aktien können vier neue Aktien der Gesellschaft bezogen werden) angeboten und mit einer Gewinnberechtigung ab Beginn des letzten Geschäftsjahres, für das bei Ausgabe der Aktien noch keine ordentliche Hauptversammlung stattgefunden hat, ausgestattet werden. Der erwartete Netto-Emissionserlös soll die Eigenkapitalbasis stärken und die Aufnahme der Geschäftstätigkeiten auf einem stabilen Fundament ermöglichen. Weitere Einzelheiten werden in der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung bekannt gegeben werden, die im Bundesanzeiger erfolgt.
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors
1 im Artikel enthaltener WertIm Artikel enthaltene Werte