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    Lindner  125  0 Kommentare Corona-Gesetzgebung muss 'in Karlsruhe beurteilt' werden

    BERLIN (dpa-AFX) - Die FDP-Spitze hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Corona-Notbremse bekräftigt und strebt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an. Zweifel an der Wirksamkeit von Ausgangssperren seien ein Argument für die Befürchtung, dass diese unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig seien, schrieb FDP-Chef Christian Lindner am Donnerstag auf Twitter. "Das muss nun in Karlsruhe beurteilt werden, damit alle Rechtssicherheit haben", forderte er. FDP-Generalsekretär Volker Wissing schrieb: "Grundrechte gelten auch in Corona-Zeiten. Der Staat muss sein Handeln an unserer Verfassung ausrichten." Die FDP werde den Nachweis dieser Verhältnismäßigkeit einfordern, auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

    Da die FDP allein nicht über die notwendige Zahl von einem Viertel der Bundestagsabgeordneten verfügt, wie sie für eine Normemkontrollklage nötig wäre, wird mit individuellen Verfassungsbeschwerden gerechnet. Der Bundesrat beriet am Donnerstag über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes./cn/DP/jha






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