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    Europa-Richter  138  0 Kommentare Polens Verfassungsgericht nicht rechtens besetzt

    STRASSBURG/WARSCHAU(dpa-AFX) - Polen hat mit der Besetzung seines Verfassungsgerichts nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen. Das Richtergremium, das über den Fall einer Firma verhandelt hatte, sei nicht rechtens besetzt gewesen, entschied das Gericht mit Sitz in Straßburg am Freitag. Bei der Ernennung von Richtern habe es Unregelmäßigkeiten in Form von offensichtlichen Verstößen gegen innerstaatliches Recht gegeben.

    Kernpunkt des Verfahrens ist die seit Jahren strittige Besetzung des polnischen Verfassungsgerichtshofs. Konfrontiert mit der Aussicht, dass sie die Parlamentswahl 2015 wohl verlieren werde, hatte Polens damalige liberalkonservative Regierung in letzter Minute drei neue Richter für freigewordene Stellen nominiert. Zusätzlich nominierte sie zwei weitere Verfassungsrichter für künftige freie Stellen, obwohl dies eigentlich Aufgabe des neuen Parlaments war.

    Nachdem die nationalkonservative PiS die Wahl gewonnen hatte, erklärte sie alle fünf Nominierungen für ungültig und besetzte die Stellen mit eigenen Kandidaten. Der aus den Reihen der PiS stammende Präsident Andrzej Duda weigerte sich, den Amtseid der drei Richter abzunehmen, die zuvor von der liberalkonservativen Regierung für die bereits vakanten Stellen nominiert worden waren. Duda vereidigte stattdessen die fünf PiS-Kandidaten.

    Die Präsidentin des Verfassungsgerichts, die der PiS nahe stehende Julia Przylebska, kritisierte am Freitag das Urteil der Straßburger Richter. Das Gericht habe seine Entscheidung ohne rechtliche Grundlage und außerhalb seiner Kompetenzen gefällt. Deshalb bleibe das Urteil für die polnische Rechtsordnung ohne Konsequenzen, sagte Przylebska der Nachrichtenagentur PAP.

    Vor dem Gericht in Straßburg hatte ein Unternehmen geklagt. Zuvor hatte es in Polen Verfassungsbeschwerde wegen eines Gesetzes eingelegt, was dort aber für unzulässig erklärt wurde. In diesem Zusammenhang monierte das Straßburger Gericht nun das Vorgehen "bei der Ernennung eines der Richter, der im Fall des klagenden Unternehmens auf der Richterbank gesessen hatte"./nau/DP/zb





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