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    Corona-Virus  1059  0 Kommentare
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    Eilentscheidung des BVerfG - Ausgangssperre bleibt bestehen!

    Die Karlsruher Richter haben im Eilverfahren entschieden: die umstrittene Ausgangsbeschränkung bleibt in Kraft. Wie das Urteil begründet wird und wie die Chancen im Hauptsacheverfahren stehen, erfahren Sie im Folgenden!

    Urteil der Karlsruher Richter - Eilanträge abgewiesen!

     

     

     

     

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sämtliche Eilanträge gegen die Ausgangssperre abgewiesen. Der erste Senat begründete seine Entscheidung damit, dass derzeit zu erwartenden Folgen bei Abschaffung der Sperre schwerer wiegen würden als die Regelung an sich. Inwiefern die Ausgangssperre tatsächlich zur Bekämpfung der Pandemie beitrage, sei umstritten. Es sei jedoch zumindest nicht evident, dass die Maßnahme untauglich ist.

     

     

     

     

    Infektionsschutz - Grundrechtseingriff gerechtfertigt!

     

     

     

     

    Das BVerfG betonte, dass es sich bei der nächtlichen Ausgangssperre um einen tiefen Eingriff in die Lebensverhältnisse handelt. Es ziehe Folgen von privater, familiärer, sozialer und beruflicher Natur mit sich. Allerdings würde der wirksame Infektionsschutz überwiegen. Die Ausgangssperre sei ein bedeutsames Instrument zur Bekämpfung der Infektion durch das Corona-Virus.

     

     

     

     

    Die Ausgangssperre diene laut den Karlsruher Richtern dem legitimen Zweck, durch Begrenzung von Zusammenkünften im privaten Raum die Anstreckungsrate zu verringern. Sie sei ein wichtiges Mittel zur Kontrolle der vorhandenen allgemeinen Kontaktregelungen und zur Förderung der Bereitschaft zu deren Einhaltung. Würde die Sperre gekippt, so könnte dies erhebliche Nachteile verursachen.

     

     

     

     

    Wie sind die Aussichten für das Hauptsacheverfahren?

     

     

     

     

    Beim Urteil des BVerfG handelt es sich um eine Eilentscheidung. Das Gericht ließ ausdrücklich offen, ob die Ausgangssperre nicht doch am Ende einer sorgfältigen Prüfung im Hauptsacheverfahren für verfassungswidrig erklärt wird. 

     

     

     

     

    Bis dahin dürfte die Entscheidung jedoch kaum mehr von Relevanz sein. Die Inzidenzen sinken, die dritte Welle scheint gebrochen und die Maßnahme läuft ohnehin aufgrund seiner begrenzten zeitlichen Geltungsdauer Ende Juni aus.

     

     

     

     

    Wir sind für Sie da!

     

     

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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