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    Abgasskandal  353  0 Kommentare Opel-Abgasskandal: KBA genehmigt „freiwillige Maßnahme zur Aktualisierung der Abgas-Software“

    Betroffene Halter von Opel-Dieselmodellen sollten sich nicht leichtfertig auf die umstrittenen Softwareupdates einlassen.

    Opel bietet Besitzern von etwa 100.000 älteren Diesel-Fahrzeugen in Deutschland ein kostenloses Softwareupdate an, durch das die illegalen Abschalteinrichtungen im Dieselmotor deaktiviert und die Abgaswerte verbessert werden sollen. Zahlreiche Fahrzeuge mit Dieselmotoren fahren auf der Straße nämlich nur mit eingeschränkter oder abgeschalteter Abgasreinigung. Dadurch halten sie die für ihre Abgasnorm geltenden gesetzlichen Grenzwerte für umweltschädliche Stickoxide nicht ein. Doch betroffene Opel-Fahrer sollten sich nicht mit einem zweifelhaften Update begnügen.

    Opel hat vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Genehmigung für eine „freiwillige Servicekampagne zur Verbesserung des Emissions-Verhaltens von Fahrzeugen mit Dieselmotor" erhalten – das teilte der Autohersteller auf Anfrage mit. Es gehe um den Stickoxid-Ausstoß verschiedener Diesel-Varianten des Astra, Corsa und Insignia aus den Modelljahren 2014 bis 2018. Die Autohersteller bieten solche Updates zum Teil selbst an, um verpflichtenden Rückrufen durch das KBA zuvorzukommen.

    Seit dem 1. September 2018 hatte das KBA geprüft, ob sich das Softwareupdate tatsächlich positiv auf die Abgasreinigung der betroffenen Opel-Modelle auswirkt. Jetzt erhielt Opel die Genehmigung, das Softwareupdate durchzuführen. Betroffene Fahrzeughalter bekommen derzeit aus Rüsselsheim Schreiben mit der Einladung zum Softwareupdate.

    Nachweisliche Verbesserung für rund 100.000 Opel-Fahrzeuge

    Opel zufolge verbessert sich das Emissions-Verhalten der rund 100.000 betroffenen Dieselautos durch das Softwareupdate. Der Ausstoß von Stickoxiden werde nachweislich gesenkt. Der Fahrzeughersteller ist aber überzeugt, „dass auch diese Modelle und Motoren den damals geltenden rechtlichen Vorgaben“ entsprochen haben.

    Doch Opel nutzt in vielen seiner Diesel-Modelle eine Abschalteinrichtung, mit der die Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen unterbunden wird. Auf dem Prüfstand kommt sie nicht zum Einsatz, weil sie nur auf Lenkbewegungen reagiert, die im Straßenbetrieb üblich sind. Es handelt sich um eine sogenannte Lenkwinkelerkennung, die als Prüfstanderkennung zum Einsatz kommt. Im Straßenverkehr überschreiten die Stickoxidwerte (NOx) jedoch die zulässige Grenze für Emissionen.

    Für Dieselfahrzeuge aus dem Hause Opel gab es deshalb im Rahmen des Abgasskandals auch schon verpflichtende Rückrufe, die das KBA veranlasst hatte. Betroffen sind die Modelle Opel Zafira 1,6 und 2,0, Opel Cascada 2,0 und Opel Insignia 2,0 mit der Abgasnorm Euro 6 der Baujahre 2012 bis 2016. Solche amtlichen Rückrufe sind verpflichtend. Wer sie nicht durchführen lässt, riskiert Fahrverbote beziehungsweise eine Stilllegung des Fahrzeugs. Die freiwilligen Softwareupdates müssen Opel-Fahrer jedoch nicht akzeptieren, denn diese Maßnahme ist umstritten.

    Opel-Dieselskandal: Softwareupdate nicht leichtfertig aufspielen lassen

    Opel-Halter sollten weder freiwillige noch verpflichtende Softwareupdates nutzen, denn die Folgen sind noch nicht vollständig bekannt. Betroffene Fahrer berichten von Motorschäden, Leistungseinbußen und einem veränderten Fahrverhalten ihres Dieselfahrzeugs. Zudem verlieren Autos, die vom Abgasskandal betroffen sind, deutlich an Wert und können nur schwer weiterverkauft werden.  

    Deshalb sollten sich Halter von Opel-Dieselautos anwaltliche Unterstützung holen. Die Aussichten auf eine erfolgreiche Schadensersatzklage im Dieselskandal sind nämlich mittlerweile sehr gut. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN berät und vertritt betroffene Dieselfahrer im Abgasskandal. Nutzen Sie gern unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie sich über Ihre Rechte informieren. Wir sind auch unter der 030 – 200 590 770 und unter info@rueden.de für Sie da.

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
    Abgasskandal Opel-Abgasskandal: KBA genehmigt „freiwillige Maßnahme zur Aktualisierung der Abgas-Software“ Halter der betroffenen Opel-Dieselmodelle Astra, Corsa und Insignia sollten sich nicht leichtfertig auf die umstrittenen Softwareupdates einlassen und besser auf Schadensersatz klagen.

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