Abgasskandal
Manipulierte Fiat Ducato-Motoren: Wohnmobile von Pössl vom Dieselskandal betroffen
Da Fiat seine Fahrgestelle und manipulierten Motoren an Hersteller von Wohnmobilen verkauft, ist der Dieselskandal nun auch in der Reise- und Wohnmobilbranche angekommen.
Nach VW, Daimler und Co. manipuliert offensichtlich auch der Autobauer Fiat Chrysler seine Dieselmotoren so, dass die EU-Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Konkret geht es um den Kleintransporter Fiat Ducato, dessen Dieselmotoren mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen sind. Zahlreiche Freizeitfahrzeughersteller nutzen den Ducato seit Jahren zum Ausbau zu Wohnmobilen. So auch die deutsche Pössl Freizeit und Sport GmbH, die nun mitten im Diesel-Abgasskandal von Fiat steckt. Die Reisemobile der zur Pössl Group gehörenden Marken Roadcar, Globecar und Clever verwenden ebenfalls den Fiat Ducato als Basisfahrzeug.
Fiat hat mit seinen Motoren die Abgasreinigung manipuliert und damit Verbraucher betrogen. Wohnmobile mit unzulässigen Abschalteinrichtungen, die die Stickoxid-Grenzwerte nicht einhalten, sind grundsätzlich nicht zulassungsfähig. Den Verbrauchern drohen Fahrverbote und Stilllegungen sowie enorme Wertverluste. Betroffene Wohnmobilbesitzer sollten sich gegen den Betrug wehren und Entschädigungen einfordern. Je eher der Schadensersatzanspruch für das manipulierte Fiat-Reisemobil geltend gemacht wird, desto besser, denn mit jedem weiteren Tag sinkt die Anspruchshöhe.
Von Abgasmanipulation betroffene Dieselmotoren im Fiat Ducato
Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist die Abgasreinigung bei Fiat Ducato-Dieselmotoren mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 aus den Baujahren 2014 bis 2019 manipuliert worden. Wohnmobile mit Fiat-Motoren der Euro-Norm 6d oder 6d Temp gelten bislang als nicht manipuliert.
Diese Fiat-Wohnmobilmotoren können eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten:
- 2,0 Liter Multijet
- 2,0 Liter
- 2,2 Liter Multijet II
- 2,3 Liter
- 2,3 Liter Multijet
- 2,3 Liter Multijet II
- 3,0 Liter
Mithilfe der Fahrzeugpapiere können Reisemobilbesitzer prüfen, welcher Motor in ihrem Fahrzeug verbaut ist. Häufig steht diese Angabe auf der letzten Seite im Serviceheft. Die Euro-Norm für Kraftfahrzeuge steht meist in der Zulassungsbescheinigung I.
Pössl-Wohnmobile mit manipulierten Fiat Ducato-Motoren
Kunden, die ein Reisemobil der Marke Pössl, Globecar, Roadcar oder Clever kaufen, können zwischen verschiedenen Kastenwagen als Chassis wählen. Neben dem Fiat Ducato bietet die Pössl Group auch den baugleichen, aber mit anderem Motor ausgestatteten Citroen Jumper sowie den Peugeot Boxer als Basisfahrgestell an.
Die Tabelle listet Pössl-Reisemobilmodelle auf, die mit einem Fiat Ducato-Fahrgestell und -motor erhältlich sind. Wurden die Camper zwischen 2014 und 1019 gebaut und erfüllen die Wohnmobilmotoren die Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6, ist das Fahrzeug wahrscheinlich im Wohnmobil-Abgasskandal verwickelt.
Reisemobil-Baureihen der Pössl Group |
Wohnmobil-Modellvarianten |
Pössl D-Line |
2Win, 2Win 25, 2Win Limited, 2Win R, 2Win S, 2Win Sportive, 2Win Style, 4Family L, P2 Relax, Roadcamp, Roadcruiser, Roadcruiser B, Roadcruiser Revolution, Roadstar 600 L, Roadstar 640 DK |
Pössl Trenta |
600, 640 |
Pössl Summit |
600, 600 Plus, 640 |
Pössl H-Line
|
2Win Vario, Concorde Compact, Vario 499, Vario 545 |
Pössl Clever |
Celebration, Drive 600, Runner 636, Vario Kids 600 |
Pössl Globecar D-Line |
640 DK, Campscout, Globescout, Globescout Plus, Globescout R, Roadscout R |
Pössl Globecar Elegance |
Roadscout R Elegance |
Pössl Globecar Globestar |
600 L |
Pössl Globecar Summit |
600, 600 Plus, 640 |
Pössl Roadcar |
R540, R600, R640 |
Drohende Verjährung: Betroffene Wohnmobilbesitzer sollten jetzt handeln
Um einem Fahrverbot oder einer Stilllegung ihres Pössl-Reisemobils zu entgehen, sollten Reisemobilbesitzer zeitnah handeln. Je länger betroffene Verbraucher warten, desto mehr steigen die Chancen für Fiat und Pössl, dass die Schadensersatzansprüche verjähren. Zudem sinkt die Entschädigungssumme, da sich die Nutzungsentschädigung bei Reisemobilen nach Monaten beziehungsweise Jahren berechnet. Die Nutzungsentschädigung wird vom Schadensersatz in der Regel abgezogen.
Sind noch keine zwei Jahre nach Kauf und Übergabe des Pössl-Wohnmobils vergangen, kann der Verbraucher seine Ansprüche innerhalb dieser Gewährleistungsfrist für Neuwagen beim Händler geltend machen. Für Gebrauchtwagen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
Was die Ansprüche gegen den Hersteller angeht, so tritt die Verjährung kenntnisabhängig nach drei Jahren ein. Das heißt, ein Gericht prüft, ob der klagende Wohnmobilbesitzer etwa aus der Medienberichterstattung hätte wissen können, dass Fiat seine Motoren manipuliert. Nimmt man an, dass Verbraucher ab 2018 von den Abgasmanipulationen wussten, würden die Ansprüche bereits Ende 2021 verjähren.
Der Restschadensersatzanspruch kann maximal zehn Jahre nach Kauf des manipulierten Wohnmobils geltend gemacht werden. Die Frist kann sich noch um drei Jahre verlängern, wenn neue Umstände hinzutreten, wie zum Beispiel Schäden am Reisemobil nach einem verpflichtenden Software-Update der Motorsteuerung.
Verjährung stoppen und Schadensersatz einklagen
Die Verjährungsfristen im Wohnmobil-Dieselskandal zeigen, dass betrogene Verbraucher sich schnell anwaltlich beraten lassen sollten. Sobald Reisemobilbesitzer vor Eintritt der Verjährung eine Diesel-Klage einreichen, stoppt die Verjährung. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN bietet Pössl-Reisemobilbesitzern eine kostenlose Erstberatung an. Wir prüfen unverbindlich, ob Ihr Camper vom Dieselskandal betroffen ist und geben Ihnen eine Einschätzung zu Handlungsoptionen und Schadensersatzansprüchen. Rufen Sie uns unter der 030 – 200 590 770 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@rueden.de.