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    Scheidung, Single, Schulden  175  0 Kommentare 7 Tipps zum Steuern sparen (FOTO) - Seite 2


    spätere Rente nicht geteilt. Hat der Auszahlende einen höheren Steuersatz, kann
    diese Variante ebenfalls einen Steuervorteil bieten: Er setzt die Zahlung als
    Sonderausgaben ab - unter der Voraussetzung, dass der Ex-Partner, der den
    Versorgungsausgleich erhält, mit seiner Unterschrift in der Anlage U zustimmt.
    Der Ex-Partner wiederum muss das Geld als "sonstige Einkünfte" versteuern.

    Unterhaltszahlungen: Bei der Unterhaltszahlung eines Ex-Ehegatten an den anderen
    ("Ehegattenunterhalt") gibt es sowohl den Trennungsunterhalt für den Zeitraum
    zwischen der Trennung und der rechtskräftigen Scheidung als auch den
    nachehelichen Unterhalt, der gegebenenfalls nach der Scheidung gezahlt wird.

    Wer diesen Unterhalt zahlt - die Höhe wird vom zuständigen Familiengericht
    festgesetzt -, hat zwei Möglichkeiten, das Geld in der Steuererklärung
    einzutragen: Entweder als außergewöhnliche Belastungen oder als Sonderausgaben.
    Tragen Sie als Unterhaltszahler die Kosten als außergewöhnliche Belastung ein,
    müssen Sie auch tatsächlich gezahlt haben. Bis zu einem jährlichen Höchstbetrag
    von 9.408 Euro (Steuererklärung 2020) kann Ehegattenunterhalt abgesetzt werden,
    sofern Ihre Kosten die zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Erzielt der
    Unterhaltsberechtigte eigene Einkünfte, verringert sich der Höchstbetrag.

    Tragen Sie die Unterhaltszahlungen in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben
    ein - im Steuerrecht "Realsplitting" genannt -, können Sie bis zu 13.805 Euro
    pro Jahr absetzen. Voraussetzung des Realsplittings ist, dass der Ex-Partner mit
    einer Unterschrift in der Anlage U zustimmt und die erhaltenen
    Unterhaltszahlungen in seiner Steuererklärung (Anlage SO) angibt. Allerdings:
    Das Realsplitting lohnt sich, wenn die steuerliche Entlastung des zum Unterhalt
    verpflichteten Partners höher ist als die Mehrbelastung des
    Unterhaltsempfängers.

    Alleinerziehende: Seit 2020 über 4.000 Euro Freibetrag sichern

    Freibetrag für Alleinerziehende: Der sogenannte Entlastungsbetrag für
    Alleinerziehende wurde seit dem Jahr 2020 mehr als verdoppelt: Seither wird für
    alleinerziehende Väter und Mütter, die ihre Steuererklärung abgeben, ein
    Freibetrag von 4.008 Euro berücksichtigt. Diesen Entlastungsbetrag zieht das
    zuständige Finanzamt von den steuerpflichtigen Einkünften des alleinerziehenden
    Elternteils ab und verringert dadurch die Steuerlast.

    Diesen Steuervorteil erhalten Mütter und Väter, die steuerlich gesehen
    tatsächlich als alleinerziehend gelten, nämlich wenn folgende Voraussetzungen
    erfüllt sind:

    - Sie leben mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnung.
    - Ihnen steht Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für das Kind zu.
    - Sie sind unverheiratet oder leben seit dem vorangegangenen
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    Scheidung, Single, Schulden 7 Tipps zum Steuern sparen (FOTO) - Seite 2 Fast 600.000 Menschen mussten im vergangenen Jahr zur Schuldnerberatung. Betroffen waren vor allem alleinerziehende Frauen und Single-Männer, die meist nach einer Scheidung in finanzielle Not gerieten. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte …

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