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     133  0 Kommentare Gerichtlicher Antrag auf Untersagung der Inbetriebnahme des LNG-Terminals Mukran - Presseerklärung Rechtsanwalt Dr. Geulen

    Berlin (ots) - Am 2. Mai 2024 habe ich vor dem Bundesverwaltungsgericht im
    Auftrag der Gemeinde Ostseebad Binz den bereits angekündigten Antrag auf
    Untersagung der Inbetriebnahme des LNG-Terminals Mukran gestellt. Außerdem wurde
    eine Zwischenverfügung beantragt, die für den 15. Mai 2024 geplante
    Inbetriebnahme bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts, zu
    untersagen.

    1.

    Gegenstand des Antrags ist die am 29. April 2024 veröffentlichte
    Betriebsgenehmigung des LNG-Terminals in Mukran. Die sogenannte Störfallanlage
    soll aus zwei Regasifizierungsschiffen (FSRUs), einem Tankschiff und weiteren
    landseitigen Anlagen bestehen.

    Wesentlicher Teil meiner Antragsbegründung sind vier Fachgutachten. Darunter
    fällt die Begutachtung des entscheidenden Sicherheitsbericht der Betreiberin
    (Deutsche ReGas) durch die renommierte Ingenieurgesellschaft für Wasserbau und
    Küsteningenieurwesen Aquadot (Hamburg/Wismar) von Frau Prof. Dr.-Ing. Bärbel
    Koppe. Frau Prof. Koppe ist auch Lehrstuhlinhaberin für Wasserbau und
    Hydromechanik an der Hochschule Wismar. Ferner wurde die Gesellschaft für
    Sicherheitstechnik/Schiffssicherheit Ostsee (GSSO, Rostock) beauftragt, das
    Risiko schwerer Unfälle sowie die Möglichkeiten ihrer Bekämpfung im Hafen Mukran
    zu prüfen. Die GSSO ist seit langem im Auftrag der Bundesstelle für
    Seeunfalluntersuchungen tätig, betreibt Brandursachenforschung und erstellt
    Sicherheitskonzepte. Der Sachverständige war außerdem am Standardwerk "Handbuch
    Schiffssicherheit" beteiligt.

    2.

    Die vorliegenden Gutachten haben ergeben, dass die Störfallrisiken des
    LNG-Terminals nicht zu akzeptieren sind.

    a. Die Gutachten weisen nach, dass im engen Hafen von Mukran ein hohes
    Kollisionsrisiko beim Navigieren der drei Schiffe (380 bis 445 Metern) mit den
    Kaimauern sowie insbesondere den Fährschiffen, Massengutfrachtern und
    Kreuzfahrtschiffen entsteht. Hinzu kommt, dass die drei Schiffe nebeneinander in
    einem Dreier-Paket verbunden werden sollen.

    b. Die Bekämpfung größerer Brände oder Explosionen auf den Schiffen ist land-
    und seeseits kaum möglich ist. Auch die externe Bekämpfung (durch Wehren) ist
    von der Betreiberin (Deutsche ReGas) nicht vorgesehen. Da die Schiffsbesatzungen
    in diesen Fällen sofort zu evakuieren sind, kann diese nicht wie im Konzept
    beabsichtigt, bei der Bekämpfung tätig werden. Die zwingend gebotene Evakuierung
    brennender Schiffe aus dem Hafen ist angesichts der Kollisionsprobleme mit
    vorhandenen Schiffsverkehren extrem erschwert.

    c. Die Folgen weiterer gravierender Unfälle, zum Beispiel des Bruchs eines der
    acht Gastanks, würde in einer Entfernung bis zu 2.200 Metern Verbrennungen 1.
    Grades verursachen. Die Verschüttung einer Flüssiggaswolke würde bei einer
    Berührung zu Erfrierungen führen, bei verzögerter Zündung zu einer Explosion mit
    Auswirkungen bis zu einer Entfernung von 7 bis 11 km. Betroffen wäre darüber
    hinaus der Fährverkehr mit rund 40 Schiffen pro Woche nach Dänemark und
    Schweden, täglich werden bis zu 4.000 Passagiere durch den Betriebsbereich des
    LNG-Terminals navigiert.

    Fazit: Das geplante Terminalkonzept mit diesen gravierenden Sicherheitsrisiken
    in derartiger Nähe zu Wohn- und Kurgebieten ist weltweit einmalig und
    widerspricht deutschen und internationalen Sicherheitsstandards für schwimmende
    Störfallanlagen. Die durch die Gutachten offenbarten sicherheitstechnischen
    Bedenken, die der Antrag auf Untersagung der Inbetriebnahme enthält, sind
    schwerwiegend.

    Weiteres: Nach der Antragstellung für die Gemeinde Ostseebad Binz werde ich in
    der kommenden Woche vier weitere Anträge mit dem Ziel eines sofortigen
    Betriebsstopps stellen, für Anwohner von Neu-Mukran, die 120 bis 150 Meter
    entfernt von dem Betriebsbereich leben und für den Eigentümer einer Ferienanlage
    in Neu-Mukran, die ca. 600 Meter entfernt liegt. Ein weiterer Antrag wird für
    das Deutsches Jugendherbergswerk, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
    gestellt, für die betroffene Jugendherberge, die am Ostseestrand unweit des
    Hafens Mukran liegt.

    Pressekontakt:

    Dr. Maximilian Flügge
    Strategie & Kommunikation
    Haus der Bundespressekonferenz
    Schiffbauerdamm 40 / 5408
    10117 Berlin
    Mobil: +49 163 665 34 16

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/171011/5771293
    OTS: Geulen & Klinger Rechtsanwälte



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