Beschäftigung im Ausland
Unternehmen müssen sich flexibel zeigen (FOTO)
Hamburg (ots) - Global agierende Unternehmen müssen kontinuierlich ihre
internationalen Geschäftsbeziehungen und ihre Entsendepolitik an die weltweiten
(wirtschafts-)politischen Entwicklungen anpassen.
Gerade die jüngere Vergangenheit hat das Travel-Management von Unternehmen
geopolitisch, wirtschaftlich und auch logistisch vor große Unsicherheiten
gestellt. Wie Unternehmen in dieser Gemengelage agieren sollten, verrät Omer
Dotou von der Unternehmensberatung BDAE Consult in der aktuellen Ausgabe von
"Leben und Arbeiten im Ausland" (https://www.bdae.com/journal/ausgaben/2024/269-
mai?utm_source=newsaktuell&utm_medium=press_release&utm_campaign=journal-promo)
.
internationalen Geschäftsbeziehungen und ihre Entsendepolitik an die weltweiten
(wirtschafts-)politischen Entwicklungen anpassen.
Gerade die jüngere Vergangenheit hat das Travel-Management von Unternehmen
geopolitisch, wirtschaftlich und auch logistisch vor große Unsicherheiten
gestellt. Wie Unternehmen in dieser Gemengelage agieren sollten, verrät Omer
Dotou von der Unternehmensberatung BDAE Consult in der aktuellen Ausgabe von
"Leben und Arbeiten im Ausland" (https://www.bdae.com/journal/ausgaben/2024/269-
mai?utm_source=newsaktuell&utm_medium=press_release&utm_campaign=journal-promo)
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Vor allem ist für Verantwortliche im Travel-Management wichtig, dass sie bei der
Planung flexibel bleiben und darauf vorbereitet sind, grenzüberschreitende
Zusammenarbeit mitunter neu zu organisieren. "Außerdem wägen [viele Unternehmen]
ab, ob Investitionen in Europa und Nahost noch sicher sind und verstärken je
nach Branche die Suche nach neuen Märkten", berichtet Omer Dotou, der als Leiter
der BDAE Consult Unternehmen in Bezug auf Mitarbeiterentsendungen und
internationale Geschäftsreisen berät.
Dauerhaftes "Work from anywhere" ist rechtlich schwer umsetzbar
Im Artikel räumt Dotou auch auf mit der Vorstellung, dank Laptop und mobilem
Internet könnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne zeitliche Begrenzung die
Welt bereisen und aus dem Ausland für ihr deutsches Unternehmen weiterarbeiten.
Denn vorrübergehend mögen "Remote Work" und Homeoffice aus dem Ausland zwar
machbar sein - doch als dauerhafte Lösung kommen sie allein aus rechtlicher
Sicht nicht in Frage. "Work from Anywhere kann nicht legal sein. Die Idee, dass
Mitarbeitende dauerhaft aus dem Ausland für ihren deutschen Arbeitgeber
arbeiten, mag schön klingen, aber funktioniert nicht", so der Auslandsexperte.
In und nach der Corona-Pandemie gab es zahlreiche Sonderregelungen für
Remote-Working und Homeoffice-Tätigkeit im Ausland, räumt er ein. Doch die sind
zum Großteil bereits 2023 ausgelaufen beziehungsweise gekündigt worden.
"Inzwischen beschäftigten sich die Behörden mit den Compliance-Themen - und zwar
weltweit. Die unterschiedlichen Auffassungen und Regelungen zu kennen, stellt
dabei die größte Herausforderung für Personalverantwortliche dar."
Entsendungen von Arbeitnehmenden ins Ausland, so zeigt Omer Dotou in der
aktuellen Ausgabe von "Leben und Arbeiten im Ausland" auf, stellen nach wie vor
Unternehmen und Mitarbeitende in einem zunehmend regulierten und geopolitisch
unsicheren Umfeld vor wachsende Herausforderungen. Hinzu kommt die Tatsache,
dass sich das Profil und die Erwartungen des zu entsendenden Personals einem
Planung flexibel bleiben und darauf vorbereitet sind, grenzüberschreitende
Zusammenarbeit mitunter neu zu organisieren. "Außerdem wägen [viele Unternehmen]
ab, ob Investitionen in Europa und Nahost noch sicher sind und verstärken je
nach Branche die Suche nach neuen Märkten", berichtet Omer Dotou, der als Leiter
der BDAE Consult Unternehmen in Bezug auf Mitarbeiterentsendungen und
internationale Geschäftsreisen berät.
Dauerhaftes "Work from anywhere" ist rechtlich schwer umsetzbar
Im Artikel räumt Dotou auch auf mit der Vorstellung, dank Laptop und mobilem
Internet könnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne zeitliche Begrenzung die
Welt bereisen und aus dem Ausland für ihr deutsches Unternehmen weiterarbeiten.
Denn vorrübergehend mögen "Remote Work" und Homeoffice aus dem Ausland zwar
machbar sein - doch als dauerhafte Lösung kommen sie allein aus rechtlicher
Sicht nicht in Frage. "Work from Anywhere kann nicht legal sein. Die Idee, dass
Mitarbeitende dauerhaft aus dem Ausland für ihren deutschen Arbeitgeber
arbeiten, mag schön klingen, aber funktioniert nicht", so der Auslandsexperte.
In und nach der Corona-Pandemie gab es zahlreiche Sonderregelungen für
Remote-Working und Homeoffice-Tätigkeit im Ausland, räumt er ein. Doch die sind
zum Großteil bereits 2023 ausgelaufen beziehungsweise gekündigt worden.
"Inzwischen beschäftigten sich die Behörden mit den Compliance-Themen - und zwar
weltweit. Die unterschiedlichen Auffassungen und Regelungen zu kennen, stellt
dabei die größte Herausforderung für Personalverantwortliche dar."
Entsendungen von Arbeitnehmenden ins Ausland, so zeigt Omer Dotou in der
aktuellen Ausgabe von "Leben und Arbeiten im Ausland" auf, stellen nach wie vor
Unternehmen und Mitarbeitende in einem zunehmend regulierten und geopolitisch
unsicheren Umfeld vor wachsende Herausforderungen. Hinzu kommt die Tatsache,
dass sich das Profil und die Erwartungen des zu entsendenden Personals einem