Scheidung, Single, Schulden
7 Tipps zum Steuern sparen (FOTO) - Seite 3
Veranlagungszeitraum dauernd getrennt, oder sie sind verwitwet.
- Sie leben nicht in einer sogenannten Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen
volljährigen Person zusammen.
VLH-Ratschlag: Geben Sie Ihre Steuererklärung ab und nutzen Sie den
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende! Den Freibetrag erhalten Sie als
alleinerziehender Vater oder als alleinerziehende Mutter auch dann, wenn Sie mit
einem volljährigen Kindern zusammenleben, solange Sie noch Anspruch auf
Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben. Anders ist das, wenn Sie mit Ihrem
Lebensgefährten oder Ihrer Lebensgefährtin, der eigenen Mutter, dem Bruder oder
mit WG-Genossen in einem Haushalt leben - dann steht Ihnen kein
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu.
Freibeträge für Kinder: Der Kinderfreibetrag steht grundsätzlich jedem
Elternteil zu. Bei minderjährigen Kindern kann der Elternteil, in dessen
Haushalt das Kind gemeldet ist, eine Übertragung des Freibetrags für Betreuung,
Ausbildung und Erziehung vom anderen Elternteil beantragen. Dieser kann
allerdings widersprechen, wenn er das Kind in einem "nicht unwesentlichen
Umfang" betreut.
Privatinsolvenz: Steuererklärung macht der Insolvenzverwalter - die Kosten
lassen sich ggf. absetzen
Durch eine Privatinsolvenz - auch Verbraucherinsolvenz genannt - kann man sich
von seinen Schulden befreien. Kurz gesagt geht es dabei um Folgendes: Sie geben
einen Teil Ihrer Einkünfte ab und verlieren innerhalb von sechs, fünf oder drei
Jahren alle Schulden. Das Insolvenzgericht teilt Ihnen einen sogenannten
Insolvenztreuhänder zu. Er verteilt in der Regel das Vermögen des Schuldners an
die Gläubiger.
Mindestgebühr für Gericht und Treuhänder absetzen: Bei einer Privatinsolvenz
beträgt die Mindestgebühr 2.000 Euro. Die Kosten der Insolvenz selbst richten
sich nach der Höhe der Insolvenzmasse. Darüber hinaus können Anwaltskosten
hinzukommen; neben Rechtsanwälten gibt es allerdings auch
Schuldnerberatungsstellen, die kostenfrei beraten. Außerdem kann ein Schuldner
beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein einholen, dann übernimmt der Staat
einen Teil der Kosten - die Ausgaben für Antragsstellung und Eröffnungsverfahren
nicht inbegriffen. Die sogenannte Prozesskostenhilfe gibt es bei
Insolvenzverfahren allerdings nicht.
Steuererklärung erstellt der Insolvenzverwalter: Der Insolvenzverwalter ist dazu
verpflichtet, Ihre Steuererklärung auszufüllen und einzureichen - und zwar bis
zur Aufhebung oder der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Der
Insolvenztreuhänder muss sogar nicht nur die Steuererklärung für den aktuellen
Veranlagungszeitraum erstellen, sondern gegebenenfalls auch für zurückliegende
Jahre - und diese unterschreiben. Sie selbst haben dabei eine
Mitwirkungspflicht, müssen den Insolvenzverwalter also mit allen notwendigen
Informationen versorgen.
Aufpassen müssen vor allem Verheiratete: Bei zusammenveranlagten Paaren
unterschreiben der Insolvenzverwalter und der Ehepartner. Kommt es zu einer
Steuererstattung, sollte der Ehepartner unbedingt die Aufteilung der Erstattung
beantragen. Sonst fließt die komplette Steuererstattung in die Insolvenzmasse,
der Ehepartner geht leer aus.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den
Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: mailto:presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/69585/4947775
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Elternteil zu. Bei minderjährigen Kindern kann der Elternteil, in dessen
Haushalt das Kind gemeldet ist, eine Übertragung des Freibetrags für Betreuung,
Ausbildung und Erziehung vom anderen Elternteil beantragen. Dieser kann
allerdings widersprechen, wenn er das Kind in einem "nicht unwesentlichen
Umfang" betreut.
Privatinsolvenz: Steuererklärung macht der Insolvenzverwalter - die Kosten
lassen sich ggf. absetzen
Durch eine Privatinsolvenz - auch Verbraucherinsolvenz genannt - kann man sich
von seinen Schulden befreien. Kurz gesagt geht es dabei um Folgendes: Sie geben
einen Teil Ihrer Einkünfte ab und verlieren innerhalb von sechs, fünf oder drei
Jahren alle Schulden. Das Insolvenzgericht teilt Ihnen einen sogenannten
Insolvenztreuhänder zu. Er verteilt in der Regel das Vermögen des Schuldners an
die Gläubiger.
Mindestgebühr für Gericht und Treuhänder absetzen: Bei einer Privatinsolvenz
beträgt die Mindestgebühr 2.000 Euro. Die Kosten der Insolvenz selbst richten
sich nach der Höhe der Insolvenzmasse. Darüber hinaus können Anwaltskosten
hinzukommen; neben Rechtsanwälten gibt es allerdings auch
Schuldnerberatungsstellen, die kostenfrei beraten. Außerdem kann ein Schuldner
beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein einholen, dann übernimmt der Staat
einen Teil der Kosten - die Ausgaben für Antragsstellung und Eröffnungsverfahren
nicht inbegriffen. Die sogenannte Prozesskostenhilfe gibt es bei
Insolvenzverfahren allerdings nicht.
Steuererklärung erstellt der Insolvenzverwalter: Der Insolvenzverwalter ist dazu
verpflichtet, Ihre Steuererklärung auszufüllen und einzureichen - und zwar bis
zur Aufhebung oder der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Der
Insolvenztreuhänder muss sogar nicht nur die Steuererklärung für den aktuellen
Veranlagungszeitraum erstellen, sondern gegebenenfalls auch für zurückliegende
Jahre - und diese unterschreiben. Sie selbst haben dabei eine
Mitwirkungspflicht, müssen den Insolvenzverwalter also mit allen notwendigen
Informationen versorgen.
Aufpassen müssen vor allem Verheiratete: Bei zusammenveranlagten Paaren
unterschreiben der Insolvenzverwalter und der Ehepartner. Kommt es zu einer
Steuererstattung, sollte der Ehepartner unbedingt die Aufteilung der Erstattung
beantragen. Sonst fließt die komplette Steuererstattung in die Insolvenzmasse,
der Ehepartner geht leer aus.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den
Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: mailto:presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse
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OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH