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    Scheidung, Single, Schulden  175  0 Kommentare 7 Tipps zum Steuern sparen (FOTO) - Seite 3


    Veranlagungszeitraum dauernd getrennt, oder sie sind verwitwet.
    - Sie leben nicht in einer sogenannten Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen
    volljährigen Person zusammen.

    VLH-Ratschlag: Geben Sie Ihre Steuererklärung ab und nutzen Sie den
    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende! Den Freibetrag erhalten Sie als
    alleinerziehender Vater oder als alleinerziehende Mutter auch dann, wenn Sie mit
    einem volljährigen Kindern zusammenleben, solange Sie noch Anspruch auf
    Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben. Anders ist das, wenn Sie mit Ihrem
    Lebensgefährten oder Ihrer Lebensgefährtin, der eigenen Mutter, dem Bruder oder
    mit WG-Genossen in einem Haushalt leben - dann steht Ihnen kein
    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu.

    Freibeträge für Kinder: Der Kinderfreibetrag steht grundsätzlich jedem
    Elternteil zu. Bei minderjährigen Kindern kann der Elternteil, in dessen
    Haushalt das Kind gemeldet ist, eine Übertragung des Freibetrags für Betreuung,
    Ausbildung und Erziehung vom anderen Elternteil beantragen. Dieser kann
    allerdings widersprechen, wenn er das Kind in einem "nicht unwesentlichen
    Umfang" betreut.

    Privatinsolvenz: Steuererklärung macht der Insolvenzverwalter - die Kosten
    lassen sich ggf. absetzen

    Durch eine Privatinsolvenz - auch Verbraucherinsolvenz genannt - kann man sich
    von seinen Schulden befreien. Kurz gesagt geht es dabei um Folgendes: Sie geben
    einen Teil Ihrer Einkünfte ab und verlieren innerhalb von sechs, fünf oder drei
    Jahren alle Schulden. Das Insolvenzgericht teilt Ihnen einen sogenannten
    Insolvenztreuhänder zu. Er verteilt in der Regel das Vermögen des Schuldners an
    die Gläubiger.

    Mindestgebühr für Gericht und Treuhänder absetzen: Bei einer Privatinsolvenz
    beträgt die Mindestgebühr 2.000 Euro. Die Kosten der Insolvenz selbst richten
    sich nach der Höhe der Insolvenzmasse. Darüber hinaus können Anwaltskosten
    hinzukommen; neben Rechtsanwälten gibt es allerdings auch
    Schuldnerberatungsstellen, die kostenfrei beraten. Außerdem kann ein Schuldner
    beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein einholen, dann übernimmt der Staat
    einen Teil der Kosten - die Ausgaben für Antragsstellung und Eröffnungsverfahren
    nicht inbegriffen. Die sogenannte Prozesskostenhilfe gibt es bei
    Insolvenzverfahren allerdings nicht.

    Steuererklärung erstellt der Insolvenzverwalter: Der Insolvenzverwalter ist dazu
    verpflichtet, Ihre Steuererklärung auszufüllen und einzureichen - und zwar bis
    zur Aufhebung oder der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Der
    Insolvenztreuhänder muss sogar nicht nur die Steuererklärung für den aktuellen
    Veranlagungszeitraum erstellen, sondern gegebenenfalls auch für zurückliegende
    Jahre - und diese unterschreiben. Sie selbst haben dabei eine
    Mitwirkungspflicht, müssen den Insolvenzverwalter also mit allen notwendigen
    Informationen versorgen.

    Aufpassen müssen vor allem Verheiratete: Bei zusammenveranlagten Paaren
    unterschreiben der Insolvenzverwalter und der Ehepartner. Kommt es zu einer
    Steuererstattung, sollte der Ehepartner unbedingt die Aufteilung der Erstattung
    beantragen. Sonst fließt die komplette Steuererstattung in die Insolvenzmasse,
    der Ehepartner geht leer aus.

    Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

    Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
    als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit
    Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
    VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

    Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
    Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den
    Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
    nach § 4 Nr. 11 StBerG.

    Pressekontakt:

    Christina Georgiadis
    Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
    Fritz-Voigt-Str. 13
    67433 Neustadt a.d. Weinstraße

    Tel.: 06321 4901-0
    Fax: 06321 4901-49

    E-Mail: mailto:presse@vlh.de
    Web: http://www.vlh.de/presse

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/69585/4947775
    OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
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    Scheidung, Single, Schulden 7 Tipps zum Steuern sparen (FOTO) - Seite 3 Fast 600.000 Menschen mussten im vergangenen Jahr zur Schuldnerberatung. Betroffen waren vor allem alleinerziehende Frauen und Single-Männer, die meist nach einer Scheidung in finanzielle Not gerieten. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte …

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