checkAd

    Abgasskandal  410  0 Kommentare
    Anzeige
    Volkswagen kassiert nächste Niederlage - Weitere Chancen für Verbraucher in Sicht

    Weiteres Urteil richtet sich gegen den Volkswagen-Konzern.

     

    Was ist passiert?

     

     

    Mit einem Urteil des Obersten Gerichts von Ohio in den USA fährt der Volkswagen-Konzern eine weitere empfindliche Niederlage ein. Denn in dem US-Rechtsstreit im Dieselgate-Skandal urteilten die Richter, dass der besagte Bundesstaat dem Autohersteller hohe Bußgeldstrafen auferlegen kann. Grund dafür sind die systematischen Abgasmanipulationen – die Sanktionen gegen den Autobauer Volkswagen können selbst über die bereits auf US-Bundesebene vereinbarten Strafen hinausgehen. Diese können mindestens milliarden-, wenn nicht sogar billionenschwer ausfallen.

     

    Dass das eine bedeutende Entscheidung ist, könnte offensichtlicher kaum sein. Denn nicht nur der US-Bundesstaat Ohio geht gegen VW vor, auch von anderen Bundesstaaten könnten weitere Urteile folgen.

     

     

    VW will den Fall vor den Supreme Court bringen

     

     

    Dass VW sich mit diesem Urteil nicht zufriedengeben wird, mag ebenso klar gewesen sein. Der Großkonzern plant nun, den Fall vor den Supreme Court zu bringen, den Obersten Gerichtshof in den USA.

     

    Schwierig wird das Ohio-Urteil dann, wenn Zuständigkeiten lokaler Ebenen, mit denen der Bundesbehörden verschwimmen. Und genau an dieser Stelle schließt sich die Position von Volkswagen an. Der Konzern ist der Auffassung, dass durch bereits bezahlte Entschädigungen sämtliche Ansprüche einzelner Bundesstaaten hinfällig seien. Zahlen musste der Konzern bereits aufgrund von Verstößen gegen das „Clean Air Act“ – das landesweite Luftreinhaltegesetz. Im Rahmen des Dieselgate-Skandals hat der Konzern somit in der Vergangenheit bereits mehr als 25 Milliarden US-Dollar gezahlt. Empfänger waren Autobesitzer, Umweltbehörden sowie Autohändler. Außerdem bestanden für 500.000 Fahrzeuge Rückkaufangebote.

     

     

    Folgen des Ohio-Urteils selbst unter den zuständigen Richtern umstritten

     

     

    Während Volkswagen also bereits ankündigt, gegen das Urteil vorzugehen, herrscht selbst unter den zuständigen Richtern Uneinigkeit über die finanziellen Folgen, die mit dem Urteil aus Ohio für den Autokonzern einhergehen. Auf der einen Seite steht dabei das Argument, dass es keinen Konflikt zwischen den relevanten Gesetzen auf Bundesstaats- und Bundesebene gebe und Volkswagen daher keine zusätzlichen Strafen auf Ebene der Bundesstaaten erwarten müsse. Dagegen gehalten wird die Vermutung, dass VW durch den Ohio-Entscheid durchaus Bußgelder in Höhe von mehr als einer Billion Dollar drohen würden.

     

    Weiterhin ist Ohio nur einer der Bundesstaaten, die derzeit gegen den VW-Konzern vorgehen. So hatten letztes Jahr bereits zwei Bezirke der Bundesstaaten Florida und Utah geklagt. Ein Berufungsgericht entschied daraufhin im Juni 2020, dass trotz bereits geschlossener Vergleiche zusätzliche Strafen auch auf regionaler Ebene zulässig sind – auch trotz immenser finanzieller Belastungen für den VW-Konzern.

     

    Schätzungen anhand der regionalen Bußgeldkataloge lassen die Vermutung zu, dass Volkswagen durch diese Entscheidung allein durch die beiden Bezirke in den Bundesstaaten Florida und Utah Bußgelder in Höhe von bis zu 11,2 Milliarden Dollar pro Jahr drohen könnten.

     

     

    Die Hintergründe: Worum geht es im Dieselskandal?

     

     

    2015 ist ans Licht gekommen, was der Volkswagenkonzern selbst so viele Jahre geheim gehalten hatte: In verschiedenen Motoren-Modellen, die der Autohersteller in diversen Fahrzeugen verbaut hat, ist eine illegale Software eingebaut, die die Abgaswerte manipuliert. Problematisch war zu diesem Zeitpunkt insbesondere der VW-Motor EA 189. Im Raum lag nun der Vorwurf des Betruges gegen den VW-Konzern.

     

    Fort an musste sich der Konzern also international juristischen Verhandlungen stellen. Auch weiterhin drohen dem Autohersteller nach der Affäre langwierige Prozesse, unter anderem in den Vereinigten Staaten, auch in Deutschland und Österreich laufen Verhandlungen. Obwohl der Konzern bereits hohe Schadenersatzzahlungen tätigen musste, könnten weitere Strafzahlungen in Milliardenhöhe auf VW zukommen. Nach bisherigen Schätzungen sind rund elf Millionen Fahrzeuge von VW, Audi und Skoda betroffen.

     

     

    Bisherige Entscheidungen in Deutschland

     

     

    In Deutschland hat VW im vergangenen Jahr eine deutliche Niederlage vor dem Bundesgerichtshof erlitten. Dieser entschied, dass VW seine Kunden durch die verbaute illegale Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig getäuscht hat.

     

    Damit ist der Weg für Schadenersatzansprüche seitens der Kunden geebnet. Klagenden Diesel-Käufern muss VW Schadenersatz zahlen. Betroffene Kunden können ihr Fahrzeug somit zurückgeben und dabei von Volkswagen den Kaufpreis teilweise zurückverlangen.

     

    Das Urteil gilt als erste höchstrichterliche Entscheidung und kann somit als Auslöser einer Trendwende für alle Diesel-Kunden gesehen werden, die noch immer für ihr Recht kämpfen.

     

     

    Weiterer manipulierter Motor entdeckt

     

     

    Ein weiterer Sieg für die Verbraucher wurde erst kürzlich durch das Oberlandesgericht Naumburg erreicht. Dieses hat VW erneut zur Schadenersatzzahlung in einem Einzelfall verurteilt – im Fokus stand hier jedoch ein anderes Motoren-Modell.

     

    So stellte sich nämlich heraus, dass auch der Motor EA 288 manipuliert ist. Unter anderem das Landgericht Offenburg hat daraufhin die VW-Tochter Audi sowie ein Autohaus aufgrund sittenwidriger Schädigung verurteilt.

     

     

    Verhandlungen über Diesel-Klagen richten sich ab Juli auch gegen Autohändler

     

     

    Nachdem der BGH seit mehr als einem Jahr nun also zahlreiche Urteile im Rahmen des Dieselskandals verkündet hat, die sich jedoch ausschließlich gegen Volkswagen richteten, starten am 21. Juli auch die Verhandlungen über Diesel-Klagen gegen Autohändler.

     

    Auch hier erheben Kläger für ihr altes Auto jeweils den Anspruch, einen Neuwagen zu erhalten. Diese Ersatzlieferungen könnten für Autohändler teuer werden, denn je älter die vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugmodelle, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass diese bereits nicht mehr auf dem Markt sind und die der Austausch mit einem neueren, oftmals teureren Modell stattfinden muss. Noch ist allerdings unklar, wie die Verhandlungen in Karlsruhe ausgehen werden.

     

     

    Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an uns!

     

     

    Sollten Sie ebenfalls durch den Dieselskandal geschädigt sein, zögern Sie nicht und wenden Sie sich an uns! Wir beraten Sie gerne!

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema oder zu weiteren Themen, wenden Sie sich ebenfalls an die Kanzlei Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
    Mehr anzeigen

    Weitere Artikel des Autors


    Verfasst von Markus Mingers
    Abgasskandal Volkswagen kassiert nächste Niederlage - Weitere Chancen für Verbraucher in Sicht In den USA muss der Volkswagen-Konzern im Rahmen des Dieselskandals eine weitere juristische Niederlage einstecken. Damit drohen dem Autohersteller Bußgelder in Milliardenhöhe, wenn nicht sogar im Billionen-Bereich. Verbraucher haben weiterhin gute Chancen.