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    Abgasskandal  244  0 Kommentare Musterverfahren: Verbraucherschützer reichen Klage gegen Daimler ein

    Wegen illegaler Abgasmanipulationen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler eingereicht.

    Nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im VW-Dieselskandal für betroffene Verbraucher durch Vergleiche Entschädigungen durchsetzen konnte, verklagen die Verbraucherschützer jetzt die Daimler AG. Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in Daimler-Dieselfahrzeugen hat der vzbv eine Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eingereicht. Betrogene Besitzer von Mercedes GLC- und GLK-Modellen mit dem Motor OM 651 sollen auf diesem Weg ebenfalls Schadensersatz erhalten.

    Die Verbraucherschützer werfen Daimler eine bewusste Manipulation der Abgaswerte in Dieselfahrzeugen vor und setzen sich dafür ein, dass betroffene Daimler-Kunden entschädigt werden. Die Mercedes-Modelle GLC- und GLK mit dem Motortyp OM 651 wurden bereits wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zum Softwareupdate zurückgerufen.

    Musterverfahren soll Mercedes-Kunden im Dieselskandal Klarheit bringen

    „Der vzbv geht davon aus, dass mit der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG Verbraucherinnen und Verbraucher Schadensersatz verlangen können. Mögliche Betroffene erhalten Gewissheit darüber, ob die Daimler AG in mehreren Fahrzeugmodellen absichtlich unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat“, so vzbv-Vorstand Klaus Müller. Trotz der behördlichen Rückrufe bestreite die Daimler AG bis heute, die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge gezielt manipuliert zu haben. Das Oberlandesgericht Stuttgart solle das nun feststellen. „Für viele betroffene Verbraucher herrscht dann endlich Rechtsklarheit“, so Müller weiter.

    Im Jahr 2018 hatte der vzbv bereits eine Musterfeststellungsklage gegen VW eingereicht. In dem Verfahren wurde festgestellt, dass die Volkswagen AG ihre Kunden durch den Einbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen sittenwidrig geschädigt hat. Anfang 2020 kam es dann zu einem Vergleich zwischen VW und dem vzbv, dem rund 245.000 VW-Kunden zugestimmt haben.

    Verpflichtende Rückrufe des KBA im Daimler-Dieselskandal

    Das Kraftfahrt-Bundesamt hat im Abgasskandal in Deutschland rund 254.000 Daimler-Fahrzeuge zurückgerufen. Der Motor OM 651, um den es in der aktuellen Musterfeststellungsklage gehen wird, ist in rund 50.000 Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugmodellen in Deutschland verbaut worden. Wer das behördlich angeordnete Softwareupdate nicht durchführen lässt, muss mit einer Stilllegung seines Fahrzeugs rechnen.

    Weil vom Abgasskandal betroffene Mercedes-Besitzer die behördlichen Rückrufe bereits 2018 erhalten haben, könnten ihre Ansprüche Ende 2021 verjähren. Eine Beteiligung an dem Verfahren verhindert jedoch die Verjährung der Schadenersatzansprüche, sodass die teilnehmenden Kläger mehr Zeit gewinnen, um gerichtlich gegen Daimler vorzugehen.

    Daimler droht jetzt ein kostspieliges Musterverfahren

    Der Streit um Schadensersatz dürfte für die Daimler AG teuer werden: Während der Streitwert bei VW pro Fahrzeug im Schnitt „nur“ rund 25.000 Euro betrug, geht es bei Daimler im Schnitt um rund 40.000 Euro. Die Daimler AG teilte mit, man halte die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und werde sich dagegen zur Wehr setzen – auch im Rahmen einer Musterfeststellungsklage. Durch ein Musterverfahren könnten allerdings „wichtige Rechtsfragen effizienter geklärt werden, was wir grundsätzlich begrüßen“, so der Konzern.

    Immer mehr Gerichte halten die Schadensersatzforderungen von Daimler-Kunden keineswegs für unbegründet. In Kürze wird ein Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen die Daimler AG rechtskräftig. Die Kanzlei VON RUEDEN hatte den Kläger vertreten und erreicht, dass er seinen Mercedes ML 350 Bluetec an den Händler zurückgeben kann und dafür rund 35.000 Euro plus Verzugszinsen erhält.

    Jetzt Ansprüche gegen Daimler geltend machen!

    Als eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien im Dieselskandal gegen die Daimler AG begrüßt die Kanzlei VON RUEDEN die Musterfeststellungsklage. Geht das Verfahren für die Verbraucher erfolgreich aus, lässt sich das individuelle Recht jedes einzelnen Geschädigten leichter geltend machen. Wenn rechtsverbindlich festgestellt wurde, dass Daimler Schadensersatz zu leisten hat, müsste nicht mehr jeder Einzelfall gerichtlich geprüft werden.

    Besitzer eines Dieselfahrzeugs mit dem Motortyp OM 651 können sich hier der Musterfeststellungsklage anschließen. Wir tragen Sie rechtssicher und kostenlos in das Klageregister ein und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte gegen die Daimler AG durchzusetzen. Gern können Sie auch unsere kostenlose Erstberatung nutzen. Wir sind auch unter der 030 – 200 590 770 und unter info@rueden.de für Sie erreichbar.


    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
    Abgasskandal Musterverfahren: Verbraucherschützer reichen Klage gegen Daimler ein Wegen illegaler Abgasmanipulationen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler eingereicht.

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