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     166  0 Kommentare Dr. Stoll & Sauer hält im VW-Abgasskandal noch nichts für verjährt / BGH kassiert Urteil zur Verjährung / Klagen aus dem Jahr 2019 oder sogar später weiter erfolgsversprechend - Seite 2


    nichtgelungen, dem Käufer eine Kenntnis des Skandals bereits 2015 nachzuweisen.
    Die Rechtsprechung der Instanzen geht daher mehrheitlich von einer Verjährung
    nicht vor Ende 2019 aus, wie der Regensburger Rechtswissenschaftler Professor
    Michael Heese auf seiner Internetseite (https://www.uni-regensburg.de/rechtswiss
    enschaft/buergerliches-recht/heese/projekt-dieselskandal/index.html) ausführt.

    Klagen gegen VW sind auch aktuell weiterhin erfolgsversprechend

    Wer glaubt, dass der Abgasskandal bei VW um den Motor EA189 mittels Verjährung
    zu Ende geht, irrt gewaltig. Die Oberlandesgerichte Düsseldorf, Koblenz,
    Oldenburg und Stuttgart haben VW zu Schadensersatz verurteilt, obwohl zum Teil
    die Klagen erst 2020 eingereicht worden waren. Hintergrund der
    verbraucherfreundlichen OLG-Urteile ist der Anspruch auf Restschadensersatz.
    Nach §852 BGB besteht dieser nach der eingetretenen üblichen dreijährigen
    Verjährung. Voraussetzung dafür ist allerdings eine vorsätzliche und
    sittenwidrige Handlung nach §826 BGB - wie im Fall von VW. Die Kanzlei Dr. Stoll
    & Sauer hält daher Klagen gegen VW auch 2021 für aussichtsreich. Denn der
    Restschadensersatzanspruch erlischt erst zehn Jahre ab Kauf. Zum
    Restschadensersatz hat sich der BGH bisher nur insofern geäußert, dass ein
    Gericht den Kläger auf diese Möglichkeit nicht hinweisen müsse.

    Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher betroffenen VW-Kunden die anwaltliche Beratung
    im kostenlosen Online-Check
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) . Die Kanzlei
    gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den
    Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die
    Daimler AG. (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/musterfeststellungskl
    age-mercedes) Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000
    VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro- Vergleich (https://www.dr-stoll-kollegen.de/
    news-urteile/abgasskandal/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfest
    stellungsklage) mit ausverhandelt.

    Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

    Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich
    um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem
    auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen
    gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich
    Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten.
    Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal
    gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte
    bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche
    zugunsten der Verbraucher abschließen.

    In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die
    Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution,
    gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
    Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph
    Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den
    Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage
    gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen
    830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30.
    April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer
    Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE
    Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von
    Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

    Pressekontakt:

    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
    Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
    Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
    Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
    mailto:kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
    mailto:christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
    https://www.dr-stoll-kollegen.de/

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/105254/4981508
    OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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    Dr. Stoll & Sauer hält im VW-Abgasskandal noch nichts für verjährt / BGH kassiert Urteil zur Verjährung / Klagen aus dem Jahr 2019 oder sogar später weiter erfolgsversprechend - Seite 2 VW kann sich des ersten Diesel-Abgasskandals auch nicht über das Thema Verjährung entledigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) machte am 29. Juli 2021 in seinem Urteil klar, dass Verbraucher nicht bereits nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst …

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