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     108  0 Kommentare VEDES AG reduziert Anleihe-Volumen (A2GSTP) auf 12,5 Mio. Euro


    Teil-Kündigung der Anleihe – die VEDES AG reduziert durch eine Teil-Kündigung das Volumen ihrer Anleihe 2017/22 (ISIN: DE000A2GSTP1) auf den Gesamtnennbetrag von 12,5 Mio. Euro, was der Hälfte des ursprünglichen Gesamtvolumens von 25 Mio. Euro entspricht. Durch ein freiwilliges, öffentliches Rückerwerbsangebot wurde das Anleihe-Volumen im September bereits um 4,477 Mio. Euro reduziert. Mit Wirkung zum 17. November 2021 werden schließlich noch Schuldverschreibungen in Höhe eines Nennbetrags von 8,023 Mio. Euro gekündigt. Die Reduzierung auf das hälftige Anleihevolumen steht ebenso wie die unlängst beschlossene Verlängerung der Anleihe-Laufzeit bis 2026 zu einem reduzierten Zinskupon von 3,5% p.a. im Zusammenhang mit der stillen Beteiligung der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH in Höhe von 5 Mio. Euro bei der VEDES AG.

    WICHTIG: Die Gesamtzahl der Teilschuldverschreibungen wird durch die Teil-Kündigung nicht berührt. Die Teil-Kündigung wird durch Herabsetzung des Nennbetrags der Schuldverschreibungen von 1.000 Euro je Schuldverschreibung auf rund 609,07 Euro je Schuldverschreibung bewirkt.

    Rückzahlung zu 100,5% am 17. November

    Die Anleihegläubiger erhalten am 17. November 2021 für die gekündigten Schuldverschreibungen einen vorzeitigen Rückzahlungsbetrag in Höhe von 100,5 % des Nennbetrags der gekündigten Schuldverschreibungen zuzüglich der bis zum 17. November 2021 (ausschließlich) auf den Nennbetrag aufgelaufenen Zinsen. Die Anleihegläubiger müssen hinsichtlich der Teil-Kündigung und Rückzahlung der Schuldverschreibungen nichts veranlassen.

    Hinweis: Die Teil-Kündigung der Schuldverschreibungen wird am 15. Oktober 2021 gemäß § 13 (a) der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen auf der Internetseite des Unternehmens unter www.anleihe.vedes.com und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

    Anleihen Finder Redaktion.

    Foto: VEDES AG

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