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    Mercedes Abgasskandal  104  0 Kommentare Rückruf für 200.000 Sprinter, Vito und Viano

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    Bremen (ots) - Aktuell läuft ein umfangreicher Rückruf für Diesel-Fahrzeuge der
    Daimler AG, die über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen. 200.000
    Mercedes-Fahrer bekommen zurzeit ein Schreiben (mit dem Rückrufcode NC3II6515R
    oder NC2II651R), in dem sie aufgefordert werden, ihr Fahrzeug in die Werkstatt
    zu bringen, damit es ein Software-Update bekommen kann. Bei Nichtbefolgen droht
    die Stilllegung des Wagens. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte diesen Rückruf
    bereits im Herbst 2019 angeordnet. Offenbar hat die Daimler AG zwei Jahre
    benötigt, um die notwendigen Updates zu entwickeln, die nun vom KBA freigegeben
    wurden.

    Bei der in den Vans beanstandeten unzulässigen Abschalteinrichtung handelt es
    sich um die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die zuvor bereits ursächlich
    für den Rückruf zehntausender GLK Fahrzeuge war. Die Bundesregierung hatte eine
    kleine Anfrage der Grünen zu der Rückrufanordnung im November 2019 beantwortet
    und dabei auch die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung genauer beschrieben:
    "Außerhalb der Typprüfbedingungen (Prüfzyklus NEFZ) wird die Rate der AGR
    verringert, indem über das elektrisch geschaltete Kühlwasserthermostatventil die
    Motorkühlwassertemperatur und damit die Motoröltemperatur zunächst niedrig
    gehalten wird. Somit wird außerhalb der Typprüfbedingungen ein AGR-Kennfeld mit
    niedrigeren Raten genutzt als unter Typprüfbedingungen. Eine Absenkung der
    AGR-Rate führt zu erhöhten Stickoxid-Emissionen."

    Bei allen von dieser Rückrufaktion betroffenen Fahrzeugen (Sprinter, Vito und
    Viano) handelt es sich um Euro 5 Diesel, die über den Motor OM 651 verfügen. Vom
    Modell Sprinter werden in Deutschland 100.000 Fahrzeuge zurückgerufen (in der
    Rückruf-Datenbank des KBA unter dem Code NC3II6515R gelistet). Bei Vito und
    Viano sind hierzulande insgesamt 90.000 Fahrzeuge betroffen (Code NC2II651R in
    der KBA-Rückruf-Datenbank). Weltweit handelt es sich gar um eine halbe Million
    Fahrzeuge. Somit trifft die Aussage der Daimler AG aus dem Herbst 2019, dass es
    sich um eine mittlere sechsstellige Zahl an Fahrzeugen handeln würde, zu.

    Nicht zutreffend ist jedoch die Behauptung der Daimler AG, dass die Produktion
    der betroffenen Van-Baureihen spätestens im Juni 2016 ausgelaufen sei. Denn das
    KBA nennt bei den betroffenen Sprintern einen Zeitraum von 2010 bis 2018. Die
    betroffenen Vito und Viano Vans wurden demnach zwischen 2010 und 2014
    produziert. Es sind also laut dem KBA auch jüngere Fahrzeuge betroffen, als von
    der Daimler AG behauptet.

    Käufer der betroffenen Fahrzeuge sollten jetzt ihren Anspruch auf Schadensersatz
    geltend machen, unabhängig davon, ob sie das Rückrufschreiben schon erhalten
    haben oder nicht. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung steht dabei immer
    mehr im Zentrum positiver Schadensersatzurteile gegen die Daimler AG.

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    betroffen ist, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben, sich im
    Manipulationsfall zu wehren und wie hoch eine mögliche Schadensersatzzahlung in
    ihrem individuellen Fall ausfallen könnte.

    Pressekontakt:

    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    RAin Dr. Petra Brockmann
    Marcusallee 38
    28359 Bremen
    Fon: +49-421-246850
    Fax: +49-421-2468511
    E-Mail:
    mailto:brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61631/5048795
    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB


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