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    Restschadenersatzanspruch  214  0 Kommentare
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    Schadenersatz trotz Verjährung im VW-Dieselskandal

    Die Chancen des Restschadenersatzes im Dieselskandal machen Klägerinnen und Klägern Hoffnung trotz eingetretener Verjährung.

    Verjährung bereits eingetreten

     

     

    Die Verjährung war für Fahrzeuge, die von den Folgen des Dieselskandals betroffen waren, in der Regel bereits eingetreten. Denn Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden – anderenfalls verjähren sie.

     

    Da der Sachverhalt des Dieselskandals im Herbst 2015 aufgeflogen ist und die Frist sogar laut Senat erst ab einem Jahr später begonnen hatte, wäre diese Drei-Jahres-Frist bereits Ende 2019 abgelaufen – und wer erst 2020 vor Gericht zog, geht eigentlich leer aus. Aber: Durch die Möglichkeit des Restschadenersatzes könnte insbesondere für Neuwagenbesitzerinnen und -besitzer Hoffnung bestehen. Der Bundesgerichtshof verhandelt diesen Sachverhalt noch und will sein Urteil am 14. Juli verkünden. (Az. VII ZR 422/21)

     

     

    Spätere Dieselskandal-Klagen aussichtslos?

     

     

    Mittlerweile gehe man davon aus, dass spätestens durch die breite Medienberichterstattung jede Person Kenntnis vom Dieselskandal erlangt haben sollte. Zudem habe der Volkswagenkonzern selbst auch Mitteilungen verschickt und es wurde ein Internet-Portal für Kundinnen und Kunden eingerichtet. Darüber konnte man prüfen, ob das eigene Dieselfahrzeug betroffen und mit der illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet ist.

     

    Auch habe es die Möglichkeit gegeben, sich proaktiv an VW zu wenden, zum Beispiel telefonisch, postalisch oder per Mail.

     

     

    Informationen vom Hersteller kamen erst später

     

     

    Im vorliegenden Fall vertritt die Klägerin eine andere Meinung. Da das Auto von ihrem verstorbenen Mann gekauft worden war, fehle ihr die Kenntnis darüber. Von den Werkstätten sei ihr gesagt worden, sie solle abwarten, bis sie von VW Bescheid bekomme.

     

    Zwar gibt der VW-Konzern an, die betroffenen Fahrzeughalterinnen und -halter schnellstmöglich nach Bekanntwerden des Skandals informiert zu haben. Die Klägerin jedoch meint, ein solches Schreiben erst Anfang 2017 erhalten zu haben.

     

    Aus diesem Grund hatte ihr das Stuttgarter Oberlandesgericht doch noch Schadenersatz zugesprochen.

     

     

    Restschadenersatz in bestimmten Fällen nach Verjährung

     

     

    „In bestimmten Fällen können trotz Verjährung Schadenersatzansprüche bestehen“, weiß der erfahrene Rechtsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Mingers. „Nämlich der sogenannte Restschadenersatz“.

     

    Ein höchstrichterliches Urteil gibt es zu diesem Sachverhalt zwar noch nicht. „Die Chancen stehen für bestimmte Fälle aber gut“, so Mingers.

     

     

    Restschadenersatzanspruch gemäß § 852

     

     

    Der Restschadenersatzanspruch bezieht sich auf § 852. Er besagt, dass aus der unerlaubten Handlung, aus der eine Bereicherung für die beklagte Partei hervorgeht (im Dieselskandal ist dies der Einsatz der manipulierten Software), ein Anspruch in Höhe der Bereicherung entsteht.

     

     

    Wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers.!

     

     

    Sollten Sie ein Dieselfahrzeug besitzen, das von den Folgen des Abgasskandals betroffen ist, könnten diese Umstände auch für Sie höchst relevant und wirksam sein. Trotz eventueller Verjährung könnten Sie vom Restschadenersatz profitieren.

     

    Wenden Sie sich daher an die Kanzlei Mingers. und lassen Sie sich von uns beraten. Das Team aus erfahrenen Anwältinnen und Anwälten vertritt bereits zahlreiche Betroffene des Abgasskandals und bietet Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer individuellen Chancen.

     

    Schauen Sie unbedingt auch auf unserer Website vorbei. Dort finden Sie einen Schadenersatzanspruchrechner, der Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Chancen bieten kann.

     

    Zögern Sie also nicht uns holen Sie sich von uns eine kostenlose und unverbindliche erste Einschätzung ein. Dafür können Sie uns auch eine Mail an office@mingers.law senden.

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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