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HELLA GmbH & Co. KGaA: Außerordentliche Hauptversammlung beschließt Umstellung des Geschäftsjahres
DGAP-News: HELLA GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Hauptversammlung Lippstadt, 29. April 2022 |
Außerordentliche Hauptversammlung der HELLA GmbH & Co. KGaA beschließt Umstellung des Geschäftsjahres
- Geschäftsjahresrhythmus wird ab dem 1. Januar 2023 mit dem Kalenderjahr harmonisiert
- Vom 1. Juni bis 31. Dezember 2022 wird einmalig ein Rumpfgeschäftsjahr eingelegt; das derzeit laufende Geschäftsjahr 2021/2022 ist von der Umstellung nicht betroffen und endet wie vorgesehen am 31. Mai 2022
- Anpassung erhöht Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen sowie mit makroökonomischen und branchenspezifischen Kennzahlen; zudem wird der Reporting-Aufwand mit Faurecia als neuem Mehrheitsgesellschafter reduziert
Die HELLA GmbH & Co. KGaA hat heute auf ihrer außerordentlichen Hauptversammlung die Umstellung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 beschlossen. Hierzu wird übergangsweise vom 1. Juni 2022 bis 31. Dezember 2022 ein Rumpfgeschäftsjahr eingelegt; das derzeit laufende Geschäftsjahr 2021/2022 (1. Juni 2021 bis 31. Mai 2022) ist somit von der heute verabschiedeten Umstellung nicht betroffen. Dem Beschlussvorschlag von Geschäftsführung, Gesellschafterausschuss und Aufsichtsrat haben sich die Aktionärinnen und Aktionäre des Unternehmens mit einer Mehrheit von 99,9 Prozent des vertretenen Grundkapitals angeschlossen.
Mit der Umstellung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr wird erstens die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen sowie makroökonomischen und branchenspezifischen Kennzahlen erhöht, die mehrheitlich auf Basis des Kalenderjahres erhoben werden. Zweitens wird HELLA seit der am 31. Januar 2022 erfolgreich vollzogenen Übernahme durch Faurecia als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in die Finanzberichterstattung von Faurecia einbezogen. Diese folgt bereits dem Rhythmus des Kalenderjahres. Indem HELLA das Geschäftsjahr nun ebenfalls mit dem Kalenderjahr zusammenlegt, werden Bilanzierungsstichtage vereinheitlicht und somit der erforderliche Reporting-Aufwand deutlich reduziert.