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     124  0 Kommentare Blackstone begibt auf Euro lautende vorrangige Anleihen - Seite 2

    Im Vereinigten Königreich sind die in dieser Pressemitteilung beschriebenen Anleihen nicht dafür bestimmt, Kleinanlegern angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Im Sinne dieser Mitteilung bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden Personen ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Nummer (8) der Verordnung (EU) Nr. 2017/565 in der Fassung des European Union (Withdrawal) Act 2018 (in seiner jeweils gültigen Fassung, das "EUWA") als Teil des inländischen Rechts; (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des britischen Financial Services and Markets Act 2000 (in seiner jeweils gültigen Fassung, das "FSMA") und aller Vorschriften oder Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 (in ihrer jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") erlassen wurden, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, die aufgrund des EUWA Teil des inländischen Rechts ist, gelten würde; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung (wie unten definiert), die aufgrund des EUWA Teil des inländischen Rechts ist (die "UK-Prospektverordnung"). Infolgedessen wurde kein Dokument mit wesentlichen Anlegerinformationen erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in ihrer jeweils gültigen Fassung), die aufgrund des EUWA Teil des inländischen Rechts ist, erforderlich ist (der "britischen PRIIPs-Verordnung"), um die in dieser Pressemitteilung beschriebenen Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder sie Kleinanlegern im Vereinigten Königreich anderweitig zur Verfügung zu stellen, und daher können das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich gemäß der britischen PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

    Die in dieser Pressemitteilung beschriebenen Anleihen sind nicht dafür bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten ihnen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Im Sinne dieser Mitteilung bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden Personen ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 11 der Richtlinie 2014/65/EU (in ihrer jeweils gültigen Fassung, "MiFID II"); (ii) ein Kunde im Sinne der Versicherungsvertriebsrichtlinie, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gilt; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 (in ihrer jeweils gültigen Fassung, der "Prospektverordnung"). Infolgedessen wurde kein Dokument mit wesentlichen Anlegerinformationen erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in ihrer jeweils gültigen Fassung, der "PRIIPs-Verordnung") für das Anbieten oder Verkaufen der in dieser Pressemitteilung beschriebenen Anleihen oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR erforderlich ist, und daher können das Anbieten oder Verkaufen der Anleihen oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR gemäß der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

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    Blackstone begibt auf Euro lautende vorrangige Anleihen - Seite 2 Blackstone (NYSE: BX) gab heute seine Absicht bekannt, vorbehaltlich der Markt- und anderer Bedingungen, auf Euro lautende vorrangige Anleihen seiner indirekten Tochtergesellschaft Blackstone Holdings Finance Co. L.L.C. anzubieten. Die Anleihen …

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