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    Verfassungsbeschwerde  664  0 Kommentare
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    Bundesverfassungsgericht bestätigt einrichtungsbezogene Impfpflicht

    Was lange unklar war, steht nun fest: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist rechtens. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht. Diese Widersprüche sieht die Kanzlei Mingers. allerdings in der Begründung.

    Hintergrund zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

     

     

    Seit dem 15. März gilt für Menschen, die im Gesundheitsbereich arbeiten, die Corona-Impfpflicht. Betroffen sind davon also Mitarbeitende in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Arztpraxen.

     

    Die einrichtungsbezogene Impfpflicht rief allerdings viele Gegenwind hervor. Auf der einen Seite stand das Argument, dass sie einen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen darstelle. Sie greife in das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein. Zudem bliebe betroffenen Mitarbeitenden, die sich nicht impfen lassen wollten, nur übrig, ihren Beruf zu wechseln. Die Folgen einer Impfpflicht wären für sie also tiefgreifend.

     

    Auf der anderen Seite steht der Schutz der besonders vulnerablen Gruppen, für die eine Covid-Infektion als besonders risikoreich gilt.

     

     

    Bundesverfassungsbeschwerde eingereicht

     

     

    Von betroffenen Mitarbeitenden wurde also Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nach mehreren Wochen hat das Bundesverfassungsgericht diese allerdings vergangene Woche zurückgewiesen. Damit gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht als verfassungskonform.

     

    Begründet wird dies damit, dass der Gesetzgeber mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Infektionsschutz von besonders gefährdeten Menschen auf der einen Seite und den Grundrechtsbeeinträchtigungen auf der anderen gefunden habe. Denn im Pflege- und Gesundheitswesen nehme der Infektionsschutz einen „überragenden Stellenwert“ ein, heißt es im Beschluss. Der Staat müsse für alte und kranke Menschen einen besonderen Schutz gewährleisten, da für sie das Risiko, schwer zu erkranken und zu sterben, besonders hoch sei.

     

    Dass sich Mitarbeitende im Gesundheitswesen impfen lassen müssen und für den Fall, dass sie sich weigern, gegebenenfalls den Job verlieren können, sei verhältnismäßig, entschieden die Richterinnen und Richter des ersten Senats.

     

     

    Kanzlei Mingers. sieht Widersprüche in der Begründung

     

     

    Die Begründung enthält jedoch Lücken, so Rechtsanwalt Markus Mingers von der Verbraucherrechtskanzlei Mingers. Mit dieser Entscheidung „wischt das Bundesverfassungsgericht sämtliche Bedenken gegen die einrichtungsbezogenen Impfpflicht vom Tisch.“

     

    Begründet wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch damit, dass es noch in Kalenderwoche 15 verschiedene Infektionsausbrüche sowie einen Anstieg der Todesfälle innerhalb der vulnerablen Gruppen gegeben habe. Jedoch: Die 15. Kalenderwoche war nach Einführung der Impfpflicht am 15. März. Das heißt, zu dem Zeitpunkt war ein Großteil der Mitarbeitenden bereits geimpft, und trotzdem gab es einen Anstieg an Corona-Fällen in den betroffenen Einrichtungen. „Das bedeutet, das Bundesverfassungsgericht hat sich hier selbst konterkariert.“

     

    Aus diesem Grund zweifelt ebenfalls der FDP-Politiker und Bundestagsabgeordnete Wolfgang Kubicki die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an. Dabei hatte er der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zuvor sogar zugestimmt – allerdings nach eigenen Angaben mit Hinblick auf die Delta-Variante des Virus.

     

     

    Vorsicht bei Grundrechtseinschränkungen geboten

     

     

    Rechtsanwalt Mingers warnt vor willkürlichen Grundrechtseinschränkungen. Sollten diese allein aufgrund von Prognosen und Modellen geschehen, würde dies einer „Blanko-Prävention“ gleichkommen und Beschlüsse könnten aufgrund von unvollständigen Daten getroffen werden. „Das ist verfassungswidrig“, so sein Urteil.

     

     

    Wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers.

     

     

    Sollten Sie zu diesem oder zu weiteren Themen noch Fragen haben oder rechtlichen Beistand benötigen, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers. Wir beraten Sie gerne. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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