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    DGAP-Adhoc  109  0 Kommentare KST Beteiligungs AG: Geschäftszahlen zum 30.06.2022 (HGB, untestiert)

    DGAP-Ad-hoc: KST Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis
    KST Beteiligungs AG: Geschäftszahlen zum 30.06.2022 (HGB, untestiert)

    02.08.2022 / 17:00 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Die KST Beteiligungs AG hat zum 30.06.2022 hinsichtlich der in ihrem Wertpapierportfolio befindlichen Aktien (ADRs) russischer Emittenten die größtmögliche und im Einklang mit von dem IDW verabschiedeten Bilanzierungsregeln stehende Risikovorsorge vorgenommen. Unabhängig von einer möglichen Werthaltigkeit wurden den Regeln des IDW zufolge Aktien bzw. ADRs russischer Emittenten, die derzeit nicht fungibel sind und deren Dividendenzahlungen aufgrund der aktuellen Sanktionslage nicht bis zum Eigentümer durchgeleitet werden, nun vollständig abgeschrieben. Die betroffenen Wertpapiere werden damit nicht mehr in der Bilanz der Gesellschaft ausgewiesen. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass die Aktien der betroffenen Emittenten an der Heimatbörse in Moskau zu überwiegend höheren als den Einstandskursen bei der Gesellschaft gehandelt werden. Gemessen an den an der Börse Moskau gehandelten Kursen und bei Umrechnung zur derzeitigen Rubel-Parität würden sich daher positive Kursdifferenzen ergeben, deren Realisierung jedoch derzeit nicht möglich ist.
    Hinsichtlich eines Umtauschs von ADRs russischer Emittenten in Originalaktien bleibt die Nachrichtenlage unklar, die Gesellschaft ist jedoch aus heutiger Sicht bestrebt, einen solchen Umtausch in die Wege zu leiten, sobald dies im Rahmen der aktuellen Sanktionslage möglich sein sollte.
    Insgesamt hat die Gesellschaft zum 30.06.2022 Abschreibungen auf ihr Wertpapierportfolio in Höhe von 1,12 Mio. Euro vorgenommen, hiervon betrafen 0,68 Mio. Euro Wertpapiere russischer Emittenten. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt zumindest eine der oben genannten Bedingungen wieder eintreten, d.h. diese Aktien wieder handel- und verwertbar werden oder beschlossene Dividenden wieder an die KST durchgeleitet werden können, wird die KST die entsprechenden Wertpapiere unter der dann gegebenen Wertbeilegung, die bis zu den ursprünglichen Einstandskursen reichen kann, wieder aktivieren, wobei sich dann ein Gewinnbeitrag in Höhe des neu beigelegten Wertansatzes ergeben würde.
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