Der Schaden ist angerichtet – die Impfpflicht kann gehen
Nun also soll sie enden: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Nach dem Jahreswechsel braucht das Personal in Einrichtungen des Gesundheitswesens nun keine COVID Impfung mehr nachweisen. Im März 2022 wurde diese sektorale Impfpflicht in aller Strenge gesetzlich vorgeschrieben. Dass die Impfung weder vor Ansteckung noch vor Übertragung schützt, war zu diesem Zeitpunkt bereits klar. Für die Entscheidungsträger
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