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    Familienministerin Paus  105  0 Kommentare Bezahlte Vaterschaftszeit soll 2024 kommen

    BERLIN (dpa-AFX) - Nach Angaben von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) will die Bundesregierung 2024 in Deutschland eine bezahlte Vaterschafts-Freistellung einführen. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Bericht der Funke Mediengruppe. Im kommenden Jahr solle das entsprechende Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht werden, hieß es.

    Geplant ist, dass Partner künftig nach der Geburt eines Kindes zwei Wochen lang bezahlt frei machen können, ohne wie bislang dafür Urlaub oder Elternzeit in Anspruch nehmen zu müssen. Die Neuerung beträfe den zweiten Elternteil, also in den allermeisten Fällen die Väter - da Mütter durch die gesetzlichen Regeln des Mutterschutzes nach einer Geburt ohnehin für einen gewissen Zeitraum bezahlt freigestellt werden. Die geplante Freistellung soll laut Paus im Mutterschutzgesetz verankert werden.

    "Besonders in der ersten Zeit nach der Geburt ist es wichtig, dass Eltern Zeit füreinander und das Baby haben", sagte Paus den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Das ist auch wichtig, damit Väter früh eine enge Beziehung zum Kind aufbauen können."

    Paus sagte weiter, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber damit auch einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten könnten. Wie genau die Freistellung aber finanziert werden soll und zu welchem Anteil sich Arbeitgeber künftig daran beteiligen müssen, ist laut Ministerium noch offen.

    Die Vaterschaftsauszeit ist auch im Koalitionsvertrag verankert und sollte ursprünglich deutlich früher als 2024 umgesetzt werden. Die wirtschaftliche Lage sei derzeit aber schwierig, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, sagte Paus. "Deshalb möchte ich dieses wichtige Vorhaben im nächsten Jahr aufs Gleis setzen."

    Mit dem Vorhaben setzt Deutschland auch eine entsprechende EU-Richtlinie um. Erst im September hatte die Kommission in Brüssel Druck gemacht und wegen der verspäteten Umsetzung der Vaterschaftsauszeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet./faa/DP/men





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