3,7 % weniger Haushalte bezogen im Jahr 2021 Wohngeld
WIESBADEN (ots) -
- Rund 595 300 Haushalte bezogen am Jahresende 2021 Wohngeld, Haushalte in
Mecklenburg-Vorpommern waren am häufigsten darauf angewiesen
- Durchschnittlicher monatlicher Anspruch bei reinen Wohngeldhaushalten im
Vorjahresvergleich um 15 Euro gestiegen
- Ausgaben für Wohngeld um 7 % auf rund 1,4 Milliarden Euro gestiegen
Am Jahresende 2021 haben rund 595 300 Haushalte in Deutschland Wohngeld bezogen.
Das waren 1,5 % aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die Zahl der Wohngeld beziehenden
Haushalte damit gegenüber dem Vorjahr um 3,7 % oder rund 22 900 gesunken. Am
Jahresende 2020 hatten noch rund 618 200 Haushalte Wohngeld bezogen.
- Rund 595 300 Haushalte bezogen am Jahresende 2021 Wohngeld, Haushalte in
Mecklenburg-Vorpommern waren am häufigsten darauf angewiesen
- Durchschnittlicher monatlicher Anspruch bei reinen Wohngeldhaushalten im
Vorjahresvergleich um 15 Euro gestiegen
- Ausgaben für Wohngeld um 7 % auf rund 1,4 Milliarden Euro gestiegen
Am Jahresende 2021 haben rund 595 300 Haushalte in Deutschland Wohngeld bezogen.
Das waren 1,5 % aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die Zahl der Wohngeld beziehenden
Haushalte damit gegenüber dem Vorjahr um 3,7 % oder rund 22 900 gesunken. Am
Jahresende 2020 hatten noch rund 618 200 Haushalte Wohngeld bezogen.
Wohngeld wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese sich
angemessenen und familiengerechten Wohnraum leisten können. Die Höhe des
Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Zahl der
Haushaltsmitglieder ab. Zum 1. Januar 2021 ist zusätzlich die sogenannte
CO2-Komponente eingeführt worden. Abhängig von der Haushaltsgröße werden die
Wohngeldbeträge um die CO2-Komponente aufgestockt. Dies soll Wohngeldhaushalte
bei den Heizkosten entlasten. Die Einführung der CO2-Komponente hat Einfluss auf
den durchschnittlichen monatlichen Wohngeldanspruch sowie die Wohngeldausgaben
des Bundes und der Länder.
Mit der Anfang 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform wurden regelmäßige
Erhöhungen entsprechend der Mieten- und Einkommensentwicklung beschlossen. Zum
1. Januar 2022 wurde das Wohngeld erstmals automatisch angepasst. Wie sich diese
Anpassung sowie die kürzlich beschlossene Wohngeldreform, die am 1. Januar 2023
in Kraft tritt, in der Statistik niederschlägt, werden erst künftige
Veröffentlichungen zeigen.
Ziel der Wohngeldreform 2020 war es, mehr Haushalte zum Wohngeld zu berechtigen.
Dies hatte dazu geführt, dass die Zahl der Haushalte, die Ende 2020 Wohngeld
bezogen, gegenüber dem Jahresende 2019 um 22,6 % anstieg. Zuvor war die Zahl der
wohngeldberechtigten Haushalte seit der Wohngeldreform 2016 stetig
zurückgegangen.
Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern am häufigsten auf Wohngeld angewiesen
Im Ländervergleich waren private Haushalte mit Hauptwohnsitz in
Mecklenburg-Vorpommern Ende 2021 anteilig am häufigsten auf Wohngeld angewiesen.
Dort bezogen 2,6 % der Haushalte Wohngeld. In Bayern war der Anteil mit 0,9 % am
geringsten.
Durchschnittlicher monatlicher Anspruch bei reinen Wohngeldhaushalten bei 192
Euro
Ende 2021 hatten in rund 96 % der Wohngeldhaushalte alle Haushaltsmitglieder
einen Anspruch auf Wohngeld (sogenannte reine Wohngeldhaushalte). Rund 4 % der
Wohngeldhaushalte waren sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte, in denen
Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Der durchschnittliche monatliche
Wohngeldanspruch betrug Ende 2021 bei reinen Wohngeldhaushalten 192 Euro, bei
wohngeldrechtlichen Teilhaushalten 177 Euro. Zum Vergleich: Vor Einführung der
CO2-Komponente lag Ende 2020 der Wohngeldanspruch reiner Wohngeldhaushalte bei
177 Euro und der Anspruch wohngeldrechtlicher Teilhaushalte bei 167 Euro.
Ausgaben des Bundes und der Länder für Wohngeld um 94,6 Millionen Euro gestiegen
Nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
gaben Bund und Länder im Jahr 2021 zusammen rund 1,406 Milliarden Euro für
Wohngeld aus. Das waren rund 7 % oder 94,6 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.
Im Jahr 2020 hatten die Ausgaben für Wohngeld 1,311 Milliarden Euro betragen.
Dieser Anstieg der Wohngeldausgaben bei einer sinkenden Zahl an
Wohngeldhaushalten lässt sich vermutlich auf die Einführung der CO2-Komponente
zurückführen.
Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen sind in den Tabellen zu Haushalten mit Wohngeld
(22311) in der GENESIS-Online Datenbank und im Themenbereich Wohngeld abrufbar.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/5386400
OTS: Statistisches Bundesamt
angemessenen und familiengerechten Wohnraum leisten können. Die Höhe des
Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Zahl der
Haushaltsmitglieder ab. Zum 1. Januar 2021 ist zusätzlich die sogenannte
CO2-Komponente eingeführt worden. Abhängig von der Haushaltsgröße werden die
Wohngeldbeträge um die CO2-Komponente aufgestockt. Dies soll Wohngeldhaushalte
bei den Heizkosten entlasten. Die Einführung der CO2-Komponente hat Einfluss auf
den durchschnittlichen monatlichen Wohngeldanspruch sowie die Wohngeldausgaben
des Bundes und der Länder.
Mit der Anfang 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform wurden regelmäßige
Erhöhungen entsprechend der Mieten- und Einkommensentwicklung beschlossen. Zum
1. Januar 2022 wurde das Wohngeld erstmals automatisch angepasst. Wie sich diese
Anpassung sowie die kürzlich beschlossene Wohngeldreform, die am 1. Januar 2023
in Kraft tritt, in der Statistik niederschlägt, werden erst künftige
Veröffentlichungen zeigen.
Ziel der Wohngeldreform 2020 war es, mehr Haushalte zum Wohngeld zu berechtigen.
Dies hatte dazu geführt, dass die Zahl der Haushalte, die Ende 2020 Wohngeld
bezogen, gegenüber dem Jahresende 2019 um 22,6 % anstieg. Zuvor war die Zahl der
wohngeldberechtigten Haushalte seit der Wohngeldreform 2016 stetig
zurückgegangen.
Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern am häufigsten auf Wohngeld angewiesen
Im Ländervergleich waren private Haushalte mit Hauptwohnsitz in
Mecklenburg-Vorpommern Ende 2021 anteilig am häufigsten auf Wohngeld angewiesen.
Dort bezogen 2,6 % der Haushalte Wohngeld. In Bayern war der Anteil mit 0,9 % am
geringsten.
Durchschnittlicher monatlicher Anspruch bei reinen Wohngeldhaushalten bei 192
Euro
Ende 2021 hatten in rund 96 % der Wohngeldhaushalte alle Haushaltsmitglieder
einen Anspruch auf Wohngeld (sogenannte reine Wohngeldhaushalte). Rund 4 % der
Wohngeldhaushalte waren sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte, in denen
Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Der durchschnittliche monatliche
Wohngeldanspruch betrug Ende 2021 bei reinen Wohngeldhaushalten 192 Euro, bei
wohngeldrechtlichen Teilhaushalten 177 Euro. Zum Vergleich: Vor Einführung der
CO2-Komponente lag Ende 2020 der Wohngeldanspruch reiner Wohngeldhaushalte bei
177 Euro und der Anspruch wohngeldrechtlicher Teilhaushalte bei 167 Euro.
Ausgaben des Bundes und der Länder für Wohngeld um 94,6 Millionen Euro gestiegen
Nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
gaben Bund und Länder im Jahr 2021 zusammen rund 1,406 Milliarden Euro für
Wohngeld aus. Das waren rund 7 % oder 94,6 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.
Im Jahr 2020 hatten die Ausgaben für Wohngeld 1,311 Milliarden Euro betragen.
Dieser Anstieg der Wohngeldausgaben bei einer sinkenden Zahl an
Wohngeldhaushalten lässt sich vermutlich auf die Einführung der CO2-Komponente
zurückführen.
Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen sind in den Tabellen zu Haushalten mit Wohngeld
(22311) in der GENESIS-Online Datenbank und im Themenbereich Wohngeld abrufbar.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
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