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    Kontron AG  801  0 Kommentare Kontron AG beschließt neues Rückkaufprogramm I 2023 zum Erwerb eigener Aktien

    Linz (03.02.2023)

     

    Der Vorstand der Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) hat am 3.2.2023 beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 6.5.2022, welcher am 6.5.2022 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien ("Aktienrückkaufprogramm I 2023") durchzuführen.

     

    Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2023 erfolgen für die Kontron AG, welche ein Kreditinstitut mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms I 2023 beauftragt hat. Das Volumen beläuft sich auf bis zu 636.305 Stück Aktien, der Rückkauf unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2023 startet voraussichtlich am Montag, 6.2.2023 (zu den Bedingungen siehe unten).

     

    Die Details zum Aktienrückkaufprogramm I 2023 werden auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht.

     

    https://ir.kontron.com/Aktienrueckkaufprogramm_I_2023.de.html

     

    Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms I 2023:

     

    Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG: 6.5.2022 (Beschluss am 6.5.2022 veröffentlicht)

     

    Beginn und voraussichtliche Dauer: Voraussichtlich 6.2.2023 bis längstens 6.8.2023

     

    Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A0E9W5)

     

    Beabsichtigtes Volumen: bis zu 636.305 Stück Aktien, entsprechen 1% des derzeitigen Grundkapitals der Kontron AG

     

    Maximaler Gesamtbetrag, der von Kontron AG für das Aktienrückkaufprogramm I 2023 aufgewendet wird: EUR 10.000.000

     

    Preisobergrenzen je Aktie (höchster Gegenwert) und Preisuntergrenze je Aktie (niedrigster Gegenwert): Entsprechend des Ermächtigungsbeschlusses darf der Gegenwert nicht mehr als 10% unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der durchschnittliche Schlusskurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems tretenden Nachfolgesystems) an der Frankfurter Wertpapierbörse.

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