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    Datenleck  357  0 Kommentare Landgericht Paderborn verurteilt Facebook in fünf Verfahren zur Zahlung von Schadensersatz

    Lahr (ots) - Wer von einem Datenleck betroffen ist, dem stehen Ansprüche auf
    Schadensersatz zu - so sehen es immer mehr Gerichte in Deutschland. Das
    Landgericht Paderborn hat beispielsweise am 19. Dezember 2022 die
    Facebook-Mutter Meta in fünf Fällen zur Zahlung von 500 Euro Schadensersatz
    verurteilt. Der Konzern habe nach Ansicht des Gerichts mehrfach gegen die
    europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Im Frühjahr 2021 war
    bekannt geworden, dass durch ein Datenleck bei Facebook Millionen von
    Nutzerdaten in einem Hacker-Forum aufgetaucht waren. Bereits am 14. September
    2022 hatte das Landgericht Zwickau Facebook zur Zahlung von 1000 Euro
    Schadensersatz verurteilt (Az.: 7 O 334/22). Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll &
    Sauer bietet Facebook-Kunden im Online-Check
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) eine kostenlose
    Erstberatung an. Hier wird überprüft, ob der User vom Datenleck betroffen ist.
    Mehr Infos zum Facebook-Datenleck und Datenschutz gibt es auf unserer Website.
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/facebook-datenleck)

    6 Millionen Facebook-Kunden in Deutschland vom Leck betroffen

    Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber sammeln Daten von Verbrauchern,
    verarbeiten sie, nutzen sie für ihre Zwecke und verdienen damit oft auch Geld.
    Gerade Facebook gehört zu den großen Datensammlern im Internet. Allerdings wird
    mit den personenbezogenen Daten oft leichtfertig umgegangen, so dass es zu
    Verstößen gegen datenschutzrechtliche Normen kommt. Beim Facebook-Datenleck hat
    das Unternehmen die Daten der Kunden nur unzureichend vor Hacker-Angriffen
    geschützt. Den Verbrauchern steht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
    Schadensersatz zu. So sieht es auch das Landgericht Paderborn in fünf Fällen
    (Az.: 2 O 212/22; 2 O 185/22; 2 O 236/22; 3 O 99/22; 3 O 193/22).

    - Die Facebook-Kunden sind alle Betroffene des großen Datenlecks aus dem
    Frühjahr 2021. Wie die Kläger so leiden derzeit viele Facebook-Nutzer seit
    2019 über vermehrte Spam-Anrufe und -Nachrichten. Kriminelle konnten
    offensichtlich eine Fülle an sensiblen Nutzer-Daten erbeuten, mit deren Hilfe
    sie täuschend echt aussehende SMS und E-Mails versenden. Enorme Schäden
    könnten verursacht werden.
    - Die Facebook-Kunden verklagten das Unternehmen auf Schmerzensgeld in Höhe von
    1000 Euro. Ihnen sei ein immaterieller Schaden entstanden und ihnen stehe
    Schmerzensgeld nach Artikel 82 DSGVO zu.
    - Das Landgericht Paderborn folgte im Grunde genommen der Klage. Facebook sei
    für das Datenleck mitverantwortlich, und den Kunden sei ein Schaden im Sinne
    der DSGVO entstanden. Das Unternehmen hätte Vorkehrungen für die Verhinderung
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