Datenleck
Landgericht Paderborn verurteilt Facebook in fünf Verfahren zur Zahlung von Schadensersatz
Lahr (ots) - Wer von einem Datenleck betroffen ist, dem stehen Ansprüche auf
Schadensersatz zu - so sehen es immer mehr Gerichte in Deutschland. Das
Landgericht Paderborn hat beispielsweise am 19. Dezember 2022 die
Facebook-Mutter Meta in fünf Fällen zur Zahlung von 500 Euro Schadensersatz
verurteilt. Der Konzern habe nach Ansicht des Gerichts mehrfach gegen die
europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Im Frühjahr 2021 war
bekannt geworden, dass durch ein Datenleck bei Facebook Millionen von
Nutzerdaten in einem Hacker-Forum aufgetaucht waren. Bereits am 14. September
2022 hatte das Landgericht Zwickau Facebook zur Zahlung von 1000 Euro
Schadensersatz verurteilt (Az.: 7 O 334/22). Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll &
Sauer bietet Facebook-Kunden im Online-Check
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) eine kostenlose
Erstberatung an. Hier wird überprüft, ob der User vom Datenleck betroffen ist.
Mehr Infos zum Facebook-Datenleck und Datenschutz gibt es auf unserer Website.
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/facebook-datenleck)
6 Millionen Facebook-Kunden in Deutschland vom Leck betroffen
Schadensersatz zu - so sehen es immer mehr Gerichte in Deutschland. Das
Landgericht Paderborn hat beispielsweise am 19. Dezember 2022 die
Facebook-Mutter Meta in fünf Fällen zur Zahlung von 500 Euro Schadensersatz
verurteilt. Der Konzern habe nach Ansicht des Gerichts mehrfach gegen die
europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Im Frühjahr 2021 war
bekannt geworden, dass durch ein Datenleck bei Facebook Millionen von
Nutzerdaten in einem Hacker-Forum aufgetaucht waren. Bereits am 14. September
2022 hatte das Landgericht Zwickau Facebook zur Zahlung von 1000 Euro
Schadensersatz verurteilt (Az.: 7 O 334/22). Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll &
Sauer bietet Facebook-Kunden im Online-Check
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) eine kostenlose
Erstberatung an. Hier wird überprüft, ob der User vom Datenleck betroffen ist.
Mehr Infos zum Facebook-Datenleck und Datenschutz gibt es auf unserer Website.
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/facebook-datenleck)
6 Millionen Facebook-Kunden in Deutschland vom Leck betroffen
Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber sammeln Daten von Verbrauchern,
verarbeiten sie, nutzen sie für ihre Zwecke und verdienen damit oft auch Geld.
Gerade Facebook gehört zu den großen Datensammlern im Internet. Allerdings wird
mit den personenbezogenen Daten oft leichtfertig umgegangen, so dass es zu
Verstößen gegen datenschutzrechtliche Normen kommt. Beim Facebook-Datenleck hat
das Unternehmen die Daten der Kunden nur unzureichend vor Hacker-Angriffen
geschützt. Den Verbrauchern steht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Schadensersatz zu. So sieht es auch das Landgericht Paderborn in fünf Fällen
(Az.: 2 O 212/22; 2 O 185/22; 2 O 236/22; 3 O 99/22; 3 O 193/22).
- Die Facebook-Kunden sind alle Betroffene des großen Datenlecks aus dem
Frühjahr 2021. Wie die Kläger so leiden derzeit viele Facebook-Nutzer seit
2019 über vermehrte Spam-Anrufe und -Nachrichten. Kriminelle konnten
offensichtlich eine Fülle an sensiblen Nutzer-Daten erbeuten, mit deren Hilfe
sie täuschend echt aussehende SMS und E-Mails versenden. Enorme Schäden
könnten verursacht werden.
- Die Facebook-Kunden verklagten das Unternehmen auf Schmerzensgeld in Höhe von
1000 Euro. Ihnen sei ein immaterieller Schaden entstanden und ihnen stehe
Schmerzensgeld nach Artikel 82 DSGVO zu.
- Das Landgericht Paderborn folgte im Grunde genommen der Klage. Facebook sei
für das Datenleck mitverantwortlich, und den Kunden sei ein Schaden im Sinne
der DSGVO entstanden. Das Unternehmen hätte Vorkehrungen für die Verhinderung
verarbeiten sie, nutzen sie für ihre Zwecke und verdienen damit oft auch Geld.
Gerade Facebook gehört zu den großen Datensammlern im Internet. Allerdings wird
mit den personenbezogenen Daten oft leichtfertig umgegangen, so dass es zu
Verstößen gegen datenschutzrechtliche Normen kommt. Beim Facebook-Datenleck hat
das Unternehmen die Daten der Kunden nur unzureichend vor Hacker-Angriffen
geschützt. Den Verbrauchern steht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Schadensersatz zu. So sieht es auch das Landgericht Paderborn in fünf Fällen
(Az.: 2 O 212/22; 2 O 185/22; 2 O 236/22; 3 O 99/22; 3 O 193/22).
- Die Facebook-Kunden sind alle Betroffene des großen Datenlecks aus dem
Frühjahr 2021. Wie die Kläger so leiden derzeit viele Facebook-Nutzer seit
2019 über vermehrte Spam-Anrufe und -Nachrichten. Kriminelle konnten
offensichtlich eine Fülle an sensiblen Nutzer-Daten erbeuten, mit deren Hilfe
sie täuschend echt aussehende SMS und E-Mails versenden. Enorme Schäden
könnten verursacht werden.
- Die Facebook-Kunden verklagten das Unternehmen auf Schmerzensgeld in Höhe von
1000 Euro. Ihnen sei ein immaterieller Schaden entstanden und ihnen stehe
Schmerzensgeld nach Artikel 82 DSGVO zu.
- Das Landgericht Paderborn folgte im Grunde genommen der Klage. Facebook sei
für das Datenleck mitverantwortlich, und den Kunden sei ein Schaden im Sinne
der DSGVO entstanden. Das Unternehmen hätte Vorkehrungen für die Verhinderung