Karlsruhe fordert Möglichkeit, Kinderehen in Deutschland weiter zu führen
Das im Jahr 2017 von der damaligen Großen Koalition neu gestaltete Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, sagt ein am Mittwoch veröffentlichter Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 01. Februar 2023, 1 BvL 7/18). Die damals vom Gesetzgeber grundsätzlich festgelegte Ungültigkeit von im Ausland geschlossenen Ehen mit Partnern unter 16 Jahren wird
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Ein Beitrag von Ferdinand Knauss.