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     169  0 Kommentare Karlsruhe fordert Möglichkeit, Kinderehen in Deutschland weiter zu führen

    Das im Jahr 2017 von der damaligen Großen Koalition neu gestaltete Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, sagt ein am Mittwoch veröffentlichter Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 01. Februar 2023, 1 BvL 7/18). Die damals vom Gesetzgeber grundsätzlich festgelegte Ungültigkeit von im Ausland geschlossenen Ehen mit Partnern unter 16 Jahren wird

    Der Beitrag Karlsruhe fordert Möglichkeit, Kinderehen in Deutschland weiter zu führen erschien zuerst auf Tichys Einblick.

    Ein Beitrag von Ferdinand Knauss.


    Verfasst von Tichys Einblick
    Karlsruhe fordert Möglichkeit, Kinderehen in Deutschland weiter zu führen Das im Jahr 2017 von der damaligen Großen Koalition neu gestaltete Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, sagt ein am Mittwoch veröffentlichter Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 01. Februar …

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