EQS-News
ESPG AG gibt Verlängerung der Umtauschfrist des öffentlichen Umtauschangebots bis 7. Juli 2023 bekannt
EQS-News: ESPG AG / Schlagwort(e): Anleihe/Immobilien |
ESPG AG gibt Verlängerung der Umtauschfrist des öffentlichen Umtauschangebots bis 7. Juli 2023 bekannt
Köln, 30. Juni 2023: Die European Science Park Group (ESPG), ein auf Wissenschaftsparks spezialisiertes Immobilienunternehmen, hat beschlossen, die laufende Umtauschfrist bis zum 7. Juli
2023, 18.00 Uhr (MESZ) zu verlängern. Bis zu diesem Zeitpunkt können Inhaber der ausstehenden Anleihe 2018/2023 (ISIN: DE000A2NBY22) ihre Anleihen im Verhältnis 1 zu 1 in die neue Anleihe
2023/2026 (ISIN: DE000A351VD7) tauschen. Zudem hat die ESPG den Kreis der angesprochenen Anleihegläubiger erweitert. So richtet sich das öffentliche Umtauschangebot nunmehr nicht nur an Anleger,
die Wertpapiere ab einem Mindestbetrag von 100.000 Euro pro Anleger erwerben, sondern auch an qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (EU-Prospektverordnung).
Bereits abgegebene Umtauschangebote bleiben gültig. Bestehende Anleihegläubiger, die ihre Schuldverschreibungen der Anleihe 2018/2023 umtauschen wollen, können entweder über ihre Depotbank
innerhalb der Umtauschfrist verbindliche Umtauschangebote unter Verwendung des von der Depotbank zur Verfügung gestellten Formulars abgeben, oder das auf der Website der ESPG zur Verfügung
gestellte Formular nutzen. Dieses Formular ist dann bei der jeweiligen Depotbank des Anleihegläubigers einzureichen. Umtauschstelle ist die Quirin Privatbank AG, Berlin, Deutschland.
Ralf Nöcker, Vorstand der ESPG AG: „Die bislang geführten Gespräche mit Anleihe-Investoren stimmen uns sehr zuversichtlich. Wir vernehmen ein großes Interesse am Umtauschangebot, da es
Anlegern die Möglichkeit eröffnet, gemeinsam mit uns an den guten Wachstumsperspektiven für Science Parks in Europa zu partizipieren. Gleichwohl mussten wir feststellen, dass es aktuell bei der
Abwicklung des Umtausches mit den Depotbanken und Clearstream doch zu Verzögerungen kommt. Daher ist die Verlängerung der Umtauschfrist folgerichtig.“