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    Diesel-Abgasskandal  469  0 Kommentare
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    Gebrauchte VW-Dieselfahrzeuge - Kauf trotz Verzichtserklärung noch sinnvoll?

    VW will sich gegen eine neue Klagewelle rechtlich schützen und lässt Gebrauchtwagenkäufer eine Verzichtserklärung unterschreiben. Mehr Informationen dazu finden Sie im Folgenden!

     

    Schadensersatzansprüche - BGH stärkt Verbraucherrechte!

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vergangene Woche entschieden, dass Käufer eines Dieselfahrzeugs, das mit einem sogenannten Thermofenster ausgestattet ist, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Autohersteller haben. Das gilt bereits dann, wenn der Hersteller fahrlässig gehandelt hat.

    Aufgrund des verbraucherfreundlichen Urteils wird mit einer neuen Klagewelle gerechnet. Die Erfolgschancen der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Autohersteller wie VW, Mercedes, BMW, Volvo, Renault, Fiat, Land Rover und weitere sind damit deutlich gestiegen.

     

    Diesel-Gebrauchtwagen auch noch nach BGH-Urteil weiterhin begehrt!

    Nichtsdestotrotz sind angesichts der günstigen Dieselkraftstoff-Preise, die jetzt doch wieder unter die von Benzin liegen, sparsame Dieselfahrzeuge bei vielen Käufern nach wie vor begehrt. VW-Modelle wie etwa Golf, Passat, Tiguan oder Touran mit 1.9 oder 2.0 TDI-Motoren sind besonders beliebt.

    Allerdings unternimmt der VW-Konzern nun Versuche, sich gegen künftige Klage- und Haftungsrisiken abzusichern. Wer somit ein gebrauchtes Dieselfahrzeug kaufen möchte, muss zuerst beim Händler eine Verzichtserklärung unterschreiben. Dabei bestätigen die Käufer, dass ihnen mögliche Konsequenzen der eingebauten Thermofenster beim Kauf klar waren.

     

    VW verlangt eine Verzichtserklärung!

    Der Autohersteller will sich durch die Verzichtserklärung einen Freibrief schaffen, um möglicherweise nicht mehr für ein unzulässiges Thermofenster haften zu müssen. Unterschreibt der Kunde diese Bestätigung nicht, wird ihm kein Fahrzeug verkauft. Der Handel wird dahingehend also weiter eingeschränkt.

    Der Kaufvertrag darf mit dem Kunden nur dann geschlossen werden, wenn diesem zuvor die Kundeninformation vorlegt worden ist und er die Kenntnisnahme der Information durch Unterschrift bestätigt hat.

    Gebrauchtwagenhändler reagieren empört auf die Änderungen durch VW. Sie sind sich sicher, dass kaum ein Kunde das unterschreiben wird.

     

    Wir sind für Sie da!

    Das neue BGH-Urteil erleichtert Verbrauchern erneut die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber sämtlichen Autoherstellern, die nachweislich Dieselautos in unzulässiger Weise manipuliert haben. Es wird mit einer neuen Klagewelle gerechnet!

    Wenden Sie sich für weitere Fragen an die Kanzlei Mingers.! Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten ist auf Fälle des Diesel-Abgasskandals spezialisiert und berät Sie individuell über Ihre Chancen auf Schadensersatzzahlungen. Gerne können Sie auch von der kostenfreien Erstberatung profitieren. Schicken Sie uns dafür einfach eine Mail an office@mingers.law oder rufen Sie uns an. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website. Über weitere spannende Rechtsnews halten wir Sie außerdem auf unserem Blog oder unserem YouTube-Channel auf dem Laufenden. Schauen Sie dort doch auch mal vorbei!

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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