checkAd

    Rückabwicklung statt Kündigung  1457  0 Kommentare Widerruf einer Basisrente oder Rürup-Rente - was passiert mit den Steuern?

    Wer aus einer Basis-Rente aussteigen will, kann das oft über einen Widerruf und eine folgende Rückabwicklung erreichen. Doch was passiert mit den Steuervorteilen? Müssen sie zurückgezahlt werden?

    Selbständige, die eine Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) zur Altersvorsorge abgeschlossen haben, sitzen oft in der Falle. Denn sie kommen nicht mehr an ihr Geld heran. Eine Kündigung sieht das Produkt nicht vor, lediglich eine monatliche Auszahlung im Alter. Insofern ähnelt die Rürup-Rente in ihrer fehlenden Flexibilität eher der gesetzlichen Rentenversicherung als einer privaten Altersvorsorge, wie der Lebensversicherung.

    Doch wie wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf mehrfach gezeigt haben, gibt es eine Möglichkeit, aus einer Basisrente auszusteigen: mit einem Widerruf des Vertrags. Dieser führt zu einer Rückabwicklung der Police. Der Kunde erhält sein Geld zuzüglich einer Verzinsung zurück. Doch eine Frage bleibt: Was passiert mit den Steuervorteilen? Immerhin ist die Rürup-Rente für die meisten auch ein Steuersparmodell.

    Denn die Beiträge lassen sich zu großen Teilen von der Steuer absetzen. Somit entsteht in der Ansparphase ein Steuerspareffekt. Muss dieser Vorteil bei einer Rückabwicklung zurückgezahlt werden? Das Finanzgericht Düsseldorf (Az.: 1 K 292/19 E) hat nun Klarheit geschaffen: Nur für die zurückliegenden vier Jahre vor dem Widerruf muss der Steuervorteil erstattet werden. Frühere Steuervorteile kann der Versicherte auch bei einer Rückabwicklung behalten.

    Das macht den Widerruf noch interessanter. Denn nach unserer Erfahrung haben viele Kunden ihre Basisrenten etwa in den Jahren 2008 bis 2016 abgeschlossen und die Police inzwischen stillgelegt und nicht weiter eingezahlt, beispielsweise weil sie mit der Rendite unzufrieden sind. Die Steuervorteile sind also weit in der Vergangenheit angefallen und müssen nach der Rechtsprechung des Finanzgerichts Düsseldorf nicht mehr an das Finanzamt zurückgezahlt werden.

    Nach unserer Erfahrung ist es sogar so, dass einige Finanzämter selbst auf eine Erstattung aus den unmittelbar zurückliegenden Jahren verzichten. Denn dazu müssten sie bereits geschlossene Steuerbescheide wieder öffnen. Ein Aufwand, den die Steuerbeamten nicht selten scheuen.

    Unter dem Strich kann man also sagen, dass der Widerruf einer Basis-Rente nur selten dazu führt, dass wesentliche Steuervorteile wieder verloren gehen. Wer prüfen lassen möchte, ob sein Vertag die Chance auf eine Rückabwicklung bietet, kann dies kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf tun.


    Roland Klaus
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
    Mehr anzeigen

    Verfasst von Roland Klaus
    Rückabwicklung statt Kündigung Widerruf einer Basisrente oder Rürup-Rente - was passiert mit den Steuern? Wer aus einer Basis-Rente aussteigen will, kann das oft über einen Widerruf und eine folgende Rückabwicklung erreichen. Doch was passiert mit den Steuervorteilen? Müssen sie zurückgezahlt werden?