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    Diesel-Abgasskandal  489  0 Kommentare
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    OLG-Urteil - Hersteller wird für fahrlässiges Handeln verurteilt!

    Das OLG Karlsruhe hat einen Autobauern zu Schadensersatz verurteilt. Reicht dafür bereits fahrlässiges Handeln bezüglich der Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen aus?

     

    Schuldhafte Verwendung ist nicht widerlegt!

    In zwei Fällen im Rahmen des Diesel-Abgasskandals hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe eine Herstellerin zu Schadensersatz an einen Mandanten verurteilt. Laut Gericht hat diese die Vermutung, sie habe die unerlaubte Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters schuldhaft verwendet, nicht widerlegt.

    Das OLG Karlsruhe nimmt damit Bezug auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser stellte klar, dass keiner arglistigen Irreführung von Behörden oder Käufern mehr bedarf, um Schadenersatz verlangen zu können. Vielmehr reicht bereits die Fahrlässigkeit des Herstellers aus, um diesen auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.

     

    Wie hoch ist der Schadensersatz?

    Das Gericht hat die Höhe des Schadensersatzes nach der Differenzmethode berechnet. In einem der beiden Fällen bekommt der Mandant sogar einen Differenzschaden von knapp 6.000 €.

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    Unsere Experten der Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte haben bereits mehrere Mandanten im Rahmen des Abgasskandals erfolgreich unterstützen können. Aufgrund des neuen BGH-Urteils und der darauffolgenden verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des OLG Karlsruhe stehen die Chancen auf hohe Schadensersatzzahlungen besser denn je!

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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