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    Basisrente  1325  0 Kommentare Widerrufen statt kündigen: Dank Gerichtsurteil aus der Rürup-Rente aussteigen

    Wer eine Basis-Rente abgeschlossen hat, ärgert sich oft über die schlechte Wertentwicklung und die fehlende Möglichkeit zur Kündigung. Ein Widerruf kann helfen.

    Das OLG Köln hat die Gothaer Versicherung dazu verurteilt, eine Basis-Rente auszuzahlen. Grund: Der Kunde wurde nicht korrekt über sein Widerrufsrecht informiert. Ein Urteil mit Signalwirkung für viele Versicherte – denn dadurch können sie an ihr Geld kommen.

    Wer eine Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt) kündigen will, um an sein eingezahltes Geld zu kommen, der merkt schnell: Er sitzt in der Falle. Denn als Gegenleistung für die steuerlichen Vorteile, die eine Basis-Rente bietet, knebelt sie den Versicherten. Eine vorzeitige Kündigung der Altersvorsorge ist ebenso wenig vorgesehen wie eine einmalige Auszahlung des angesparten Geldes bei Erreichen des Rentenalters.

    Lediglich die Verrentung, also die monatliche Auszahlung des angesparten Geldes, ist möglich. In der Regel knabbern zudem hohe Gebühren an der Rendite. Immer mehr Versicherte wählen daher den Widerruf des Vertrags als Mittel der Notwehr, um an ihr Geld zu kommen. Das ist immer dann möglich, wenn die Vertragsunterlagen fehlerhaft oder unvollständig sind. Eine solche Rückabwicklung ist in den meisten Fällen auch nach steuerlicher Betrachtung wirtschaftlich sinnvoll.

    Ein aktuelles Urteil des OLG Köln (Az. 20 U 371/22) zeigt, wie das funktionieren kann. Im vorliegenden Fall hatte der Kunde im Jahr 2011 bei der Gothaer Versicherung einen Renten-Vertrag namens Gothaer Basis-Vorsorge-Fonds abgeschlossen. Nachdem die Versicherung eine vorzeitige Rückzahlung des Geldes abgelehnt hatte, widerrief er den Vertrag und bekam nun in zweiter Instanz vor dem OLG Köln Recht.

    Die Begründung des Gerichts: In den Vertragsunterlagen seien die Informationen zum Widerrufsrecht nicht wie gesetzlich vorgeschrieben deutlich gestaltet. Dazu bedürfe es einer optischen Kennzeichnung in Form einer größeren oder fetten Schrift sowie weiterer Hervorhebungen, beispielsweise eines Rahmens. Die Gothaer hatte in den Vertragsunterlagen lediglich zwei Randstriche und die normale Schriftgröße verwendet.

    Das sei zu wenig, urteilt das Gericht in seinem rechtskräftigen Urteil. Der Widerruf des Kunden ist wirksam. Er erhält den Rückkaufswert der Versicherung einschließlich der Überschussanteile ausgezahlt. Da es sich um eine Fondspolice handelt, bedeutet das, dass der Kunde die Wertentwicklung der Investmentfonds gutgeschrieben bekommt. Zusätzlich erhält er die Abschluss- und Vertriebskosten erstattet – also Provisionen, die gerade bei einer Basis-Rente sehr erheblich sein können.

    Das Urteil ist deswegen brisant, weil nach unserer Analyse die vom OLG Köln beanstandeten Fehler in den Vertragsunterlagen zahlreicher anderer Versicherungen vorkommen. Dazu gehören beispielsweise Ergo, Aviva, Allianz, PB Leben und Heidelberger Leben. Das bedeutet jedoch nicht, dass automatisch alle Produkte dieser Versicherungen widerrufbar sind. Vielmehr bedarf es einer individuellen Prüfung durch einen Experten, um festzustellen, ob der jeweilige Vertrag angreifbar ist.

    Daneben gibt es nach unserer Erfahrung noch einige andere Fehler, die bei Basis-Renten immer wieder auftauchen und dem Kunden sehr gute Aussichten auf Widerruf und somit auf eine Auszahlung des Geldes einräumen. Fehlerhaft können unter anderem Verträge der Generali (früher: Aachen Münchener), der Zürich Deutscher Herold Lebensversicherung sowie der Canada Life sein.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
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