Diesel-Abgasskandal
Verkehrsministerium soll Informationen zu Abschalteinrichtungen veröffentlichen!
Die DUH benötigt die Einsicht in amtliche Bescheide bezüglich Diesel-Automodellen, die mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet sind. Bislang hat sich das Verkehrsministerium geweigert: Wird jetzt geklagt?
Um welche amtlichen Bescheide geht es?
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor einem knappen Monat gegenüber dem Bundesverkehrsminister Volker Wissing und dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt. In diesem wird die Einsicht von allen amtlichen Bescheiden und sonstigen Korrespondenzen und Aktenvermerken zu 758 verschiedenen Diesel-Automodellen der Euro 5 und 6 Norm verlangt, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sind.
Diese Daten sind notwendig, um festzustellen, bei welcher Außentemperatur oder Beschleunigung die Abgaswerte um das 30-Fache überschritten werden. Es handelt sich dabei um entscheidende amtliche Dokumente gegenüber den des Betrugs überführten Dieselkonzernen. Dazu zählen Volkswagen, Audi, Mercedes-Benz, Porsche und weitere ausländische Hersteller.
Verkehrsminister verweigert bislang die Veröffentlichung!
Bislang weigert sich der Verkehrsminister Wissing die Bescheide zu veröffentlichen. Damit blockieren das er und das ihm unterstellte KBA auch nach mehr als acht Jahren nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals den Zugang zu amtlichen Dokumenten bezüglich unzulässigen Abschalteinrichtungen bei diversen Autoherstellern.
Würden Bescheide, die etwa unzulässige Abschalteinrichtungen bei Diesel-PKWs detailliert beschreiben, veröffentlicht werden, könnten Fahrzeugbesitzer diese vor Gericht als Nachweise der Illegalität von verbauten Abschalteinrichtungen verwenden.
DUH wirft Verkehrsminister Vasallentreue zu Betrugskonzernen vor!
Laut dem Bundesgeschäftsführer der DUH Jürgen Resch hält Wissing in Vasallentreue zu den Betrugskonzernen. Die detaillierte Beschreibung der offengelegten oder nachgemessenen Betrugsstrategie würde als eine Art Geschäftsgeheimnis behandelt werden und die Verweigerung der Veröffentlichung sei unglaublich.
Abgesehen davon vermeiden das Verkehrsministerium und KBA die im Grundsatzbeschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verwendeten Bezeichnung der unzulässigen Abschalteinrichtungen und sprichen nunmehr von Nichtkonformitäten. Damit wird versucht, die Durchsetzung der Rechtsansprüche der betroffenen Fahrzeugbesitzer sprachlich zu erschweren.
Was passiert, wenn bis heute keine Bescheide veröffentlicht werden?
Resch fordert von Wissing bis zum 27. Oktober, also heute, die Veröffentlichung der amtlichen Bescheide. Bei erfolglosem Fristablauf wird unmittelbar Klage erhoben.
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