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    Pressestimme  125  0 Kommentare 'Volksstimme' zum Urteil gegen die Letzte Generation

    Für Sie zusammengefasst
    • Urteil gegen Letzte Generation: kriminelle Vereinigung laut Landgericht München
    • §129 ermöglicht umfassende Überwachung von Klimaaktivisten
    • Urteil birgt Gefahr der Radikalisierung und Kriminalisierung von Kontaktpersonen

    MAGDEBURG (dpa-AFX) - "Volksstimme" zum Urteil gegen die Letzte Generation:

    "Die Letzte Generation ist eine kriminelle Vereinigung, urteilt das Landgericht München. Der §129 des Strafgesetzbuches bietet es an. Mit dieser Entscheidung kann man gegen die Klimaaktivisten alle Register ziehen: Telefonüberwachung, Verwanzen von Räumen, Online-Durchsuchung, Observation, Einsatz von V-Leuten - alles ist möglich. Der §129 stand schon 1871 im Reichsstrafgesetz. Kommunisten und Sozialisten wurden mit ihm verfolgt. Heute scheint es so, als wenn Staat und Klimaaktivisten sich ratlos gegenüberstehen. Keiner versteht den anderen, keiner hört zu. Sicher, Blockaden und Sachbeschädigungen sind Straftaten, machen wütend. Dem Kampf gegen den Klimawandel helfen sie nicht. Aber bei aller berechtigter Wut über die Orangewesten, das Urteil birgt die Gefahr einer Radikalisierung. Die Klimakleber sind keine homogene Masse. Einzelne Mitglieder könnten in den Untergrund gehen, um mit noch rabiateren Aktionen Aufmerksamkeit zu generieren. Zudem wird jede Kontaktperson mit diesem Urteil kriminalisiert."/yyzz/DP/he






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