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    Gebrauchtwagenkauf  185  0 Kommentare
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    BGH-Urteil - Welche Besonderheiten gelten beim Gebrauchtwagenkauf?

    Der BGH hat in einem Urteil offene Fragen im Kontext des Gebrauchtwagenkaufs geklärt. Dabei ging es unter anderem um den Gewährleistungsausschluss, Rücktritt und die arglistige Täuschung. Mehr dazu im Folgenden!

     

    Der Fall vor dem BGH - Was ist passiert?

    In dem vorliegenden Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verkaufte ein privater Verkäufer einen Gebrauchtwagen für 4.500 €. Er schloss die Gewährleistung aus. Darüber hinaus teilte er dem Käufer nicht mit, dass er das Fahrzeug erst kurz zuvor erworben und nur für eine Probefahrt genutzt hatte.

    Der Käufer trat vom Kaufvertrag zurück und behauptete, es läge eine arglistige Täuschung vor. Dabei forderte er die Rückzahlung des Kaufpreises sowie zusätzliche Kosten in Höhe von 8.017,38 €. Der Gebrauchtwagenverkäufer zahlte 5.500 € zurück, ohne eine Rechtspflicht anzuerkennen, und bot später weitere 500 € an. Als der Käufer dies jedoch ablehnte, klagte er vor Gericht.

     

    BGH kritisiert die Entscheidungen der Vorinstanzen!

    Das Amtsgericht (AG) gab dem Kläger recht. Daraufhin legte der beklagte Käufer Berufung ein. Er untermauerte seine Behauptungen arglistiger Täuschung - doch auch das Landgericht (LG) wies diese ab. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass hier keine Pflicht des Verkäufers zur Mitteilung des kurzen Besitzes und der begrenzten Nutzung bestehe.

    Der BGH sah das jedoch anders und hob das Urteil des Berufungsgerichts auf. Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Das Berufungsurteil enthalte keine ausreichenden Informationen über die tatsächlichen Feststellungen der ersten Instanz, sodass eine revisionsrechtliche Nachprüfung nicht möglich war.

     

    Was hat der BGH entschieden?

    Laut dem BGH stelle die Nichterwähnung des kürzlichen Erwerbs und der begrenzten Nutzung des Fahrzeugs durch den Verkäufer nicht zwangsläufig eine arglistige Täuschung dar. Ebensowenig enthalte die Aussage des Verkäufers über die Unfallfreiheit während seiner kurzen Besitzzeit keine arglistige oder irreführende Täuschung.

    Der BGH beleuchtet in seinem Urteil die Grenzen des Gewährleistungsausschlusses und die Verantwortung des Käufers, im Falle eines Privatkaufs die relevanten Informationen einzuholen. Der Käufer ist somit angehalten, gründlich Nachforschungen anzustellen und wichtige Fragen vor dem Kauf zu klären.

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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