VW-Abgasskandal
OLG München verurteilt VW zu Schadensersatz trotz Verkauf des Diesels!
In seinem neusten Urteil hat das OLG München dem Geschädigten sogar Schadensersatz trotz Verkauf des Diesel-Fahrzeugs zugesprochen! Die wichtigsten Informationen zum Urteil finden Sie hier im Folgenden.
Urteil des OLG München - Schadensersatz trotz Verkauf des Diesel-Autos!
Im vorliegenden Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) München kaufte ein Mann im Jahr 2018 einen gebrauchten VW Golf VII GTD mit dem Motorentyp EA288 und verkaufte diesen anschließend im Jahr 2020 wieder. Er verklagte die Volkswagen (VW) AG auf Schadensersatz.
Das Landgericht (LG) Passau wies die Klage wegen sittenwidriger Schädigung auf Rückabwicklung ab. Das OLG München hingegen stellte die Klage auf den sogenannten Differenz Schadensersatz um gab ihr nach §§ 823 Absatz 2, 31 BGB statt. Das Gericht sprach dem Kläger 10 % Schadensersatz, bezogen auf den Kaufpreis, zu - trotz vorherigen Verkaufs des Diesels.
Was versteht man unter der Fahrkurvenerkennung?
Laut dem OLG München wurden zwei unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut: das bereits allgemein bekannte Thermofenster und die sogenannte Fahrkurvenerkennung. Diese wurde vorsätzlich von der VW AG genutzt, um das Emissionsverhalten des Fahrzeugs in NEFZ anders zu regeln, als im realen Straßenverkehr.
Die VW AG war nicht in der Lage, die vorliegenden Prüfungsergebnisse zu erklären. Damit sind die Abschaltung der belastungsgesteuerten Regeneration im Zyklus und die Implementierung einer Heizmaßnahme als zwei unzulässige Abschaltvorrichtungen voneinander zu differenzieren.
Holen Sie sich jetzt Ihren Schadensersatz!
Mittlerweile ist allgemein bekannt, dass im Rahmen des Diesel-Abgasskandals neben VW auch viele weitere Autohersteller, wie etwa Mercedes, Stellantis, BMW und Audi, die gesetzlich vorgegebenen Grenzen durch den Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen überschritten haben. Die Chancen für Geschädigte, Schadensersatz zu verlangen, stehen angesichts zahlreicher Urteile so gut wie je zuvor. Werden auch Sie jetzt aktiv!
Wir stehen Ihnen zur Seite!
Wir helfen Ihnen, Ihren Schadensersatzanspruch durchzusetzen! Kontaktieren Sie hier die Verbraucherrechtskanzlei Mingers. Rechtsanwälte und erhalten sie eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche – Wir kämpfen an Ihrer Seite!
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an unsere Experten! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.