SenioResidenz AG prüft Fusion mit Novavest Real Estate AG
- SenioResidenz AG prüft Fusion mit Novavest Real Estate AG
- Beide Unternehmen haben qualitativ hochwertige Immobilienportfolios.
- Fusion würde zu einem kombinierten Immobilienportfolio von über CHF 1 Milliarde führen.
SenioResidenz AG / Schlagwort(e): Firmenzusammenschluss MEDIENMITTEILUNG |
Ad hoc-Mitteilung gemäss Ziff. 16 Kotierungsreglement der BX Swiss
Zürich, 23. Januar 2024
Der Verwaltungsrat der SenioResidenz AG (BX Swiss AG: SENIO) hat sich entschlossen eine Fusion mit der Novavest Real Estate AG zu prüfen. Beide Gesellschaften sind im Schweizer Immobilienmarkt sehr gut etabliert und verfügen in ihren jeweiligen Anlagesegmenten über qualitativ hochstehende Immobilienportfolios.
Durch den Zusammenschluss der beiden Immobiliengesellschaften würde ein äusserst attraktives und konjunkturresistentes Portfolio entstehen – mit einem Mix aus Liegenschaften der SenioResidenz AG, die mehrheitlich auf Seniorenresidenzen und Pflegeeinrichtungen fokussiert sind und denjenigen der Novavest Real Estate AG, die vor allem Wohnnutzung aufweisen. Die Zusammensetzung des gemeinsamen Immobilienportfolios ergäbe eine optimale Diversifikation hinsichtlich der Nutzungen wie auch in Bezug auf Makro- und Mikrolagen.
Bei einem Zusammenschluss beider Gesellschaften würde ein kombiniertes Immobilienportfolio von voraussichtlich über CHF 1 Milliarde erreicht. Dieser strategisch deutliche Anstieg der Portfoliogrösse böte Anlegern verschiedene, attraktive Vorteile. Bei einer Fusion würden sich gegenüber der heutigen Situation der SenioResidenz AG beispielsweise die Marktkapitalisierung der kombinierten Gesellschaft und auch die erwartete Marktliquidität der Aktien verbessern. Zudem wären diverse Synergien und Skaleneffekte möglich.
Die Gespräche zwischen der SenioResidenz AG und der Novavest Real Estate AG über einen möglichen Zusammenschluss befinden sich noch in einem sehr frühen Stadium. Die beiden Gesellschaften werden zu gegebener Zeit über die Ergebnisse der Fusionsgespräche und die nächsten Schritte informieren. Bei einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen können die Aktionärinnen und Aktionäre beider Gesellschaften über die geplante Fusion jeweils anlässlich einer ausserordentlichen Generalversammlung abstimmen.