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ESPG AG fordert Anleihegläubiger der Anleihe 2018/2026 vorsorglich zur Beschlussfassung über Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants auf
- ESPG AG fordert Anleihegläubiger zur Abstimmung über Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants auf.
- Möglicher Verstoß gegen Anleihebedingungen durch Gesellschaft.
- Abstimmung ohne Versammlung im März 2024 geplant.
EQS-Ad-hoc: ESPG AG / Schlagwort(e): Anleihe |
ESPG AG fordert Anleihegläubiger der Anleihe 2018/2026 vorsorglich zur Beschlussfassung über Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants auf
Köln, 16. Februar 2024. Der Vorstand der ESPG AG („ESPG“ oder „Gesellschaft“) hat heute beschlossen, die Gläubiger der Anleihe 2018/2026 zur Stimmabgabe im Rahmen einer
Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger aufzufordern. Hintergrund ist ein möglicher Verstoß der Gesellschaft gegen die Verpflichtung aus § 11(1) der Anleihebedingungen, wonach die
Gesellschaft sicherzustellen hat, dass an keinem Berichtsstichtag der Gesamt-LTV der ESPG-Gruppe auf konsolidierter Basis den Relevanten Vergleichswert im Sinne der Anleihebedingungen übersteigt
(„Gesamt-LTV-Covenant“). Der Relevante Vergleichswert ist in § 11(1) der Anleihebedingungen dabei zum 31. Dezember 2023 auf 75 %, zum 31. Dezember 2024 auf 70 % und zum 31. Dezember 2025
auf 65 % festgelegt.
Nach den gegenwärtig vorliegenden, aber noch vorläufigen Bewertungs- und Berechnungsgrundlagen geht der Vorstand davon aus, dass der Gesamt-LTV zum 31. Dezember 2023 bei 74,3 % lag und der
Gesamt-LTV-Covenant damit eingehalten wurde. Da dieser vorläufige Wert jedoch nur knapp unter dem Relevanten Vergleichswert liegt und es im Rahmen der Abschlussprüfung noch zu Änderungen bzw.
Anpassungen der Bewertungs- und Berechnungsgrundlagen kommen kann, ist nicht auszuschließen, dass letztlich doch noch ein Überschreiten des einzuhaltenden Vergleichswertes von 75 % zum 31.
Dezember 2023 festgestellt wird. Daher hat der Vorstand entschieden, die Gläubiger der Anleihe 2018/2026 vorsorglich um Zustimmungserteilung zur Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants zum
Berichtsstichtag 31. Dezember 2023 zu ersuchen. Die Abstimmung ohne Versammlung wird im Zeitraum vom 18. bis 20. März 2024 stattfinden; eine entsprechende Aufforderung der Anleihegläubiger zur
Stimmabgabe wird voraussichtlich am 19. Februar 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft und am 20. Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.