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    EQS-Adhoc  169  0 Kommentare Bike24 Holding AG: Bekanntgabe der vorläufigen Geschäftsergebnisse für das Geschäftsjahr 2023 und für das vierte Quartal des Geschäftsjahres 2023 - Seite 2

    Auf Grundlage dieser Geschäftsergebnisse und dem mittelfristigen Ausblick erwartet der Vorstand im Rahmen des notwendigen Impairment Tests eine Wertminderung des Geschäfts- bzw. Firmenwerts im Umfang von EUR 56 bis 64 Millionen.

    Alle Zahlenangaben sind vorläufig und ungeprüft. Die finalen Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2023 sowie für das vierte Quartal 2023 werden im Rahmen der Geschäftsberichtsveröffentlichung am 22. März 2024 bekanntgegeben.

    Die Definition der alternativen Leistungskennzahl „bereinigte EBITDA-Marge“ findet sich im Geschäftsbericht 2022 auf Seite 48, der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist.

     

    Mitteilende Person: Alexander Weiß, General Counsel

    Kontaktperson für Fragen von Investoren und Analysten:
    Moritz Verleger
    Head of Investor Relations
    ir@bike24.net
     


    Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter "können", "werden", "sollten", "planen", "erwarten", "voraussehen", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen", "projizieren", oder "abzielen" oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch andere Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.

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