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     409  0 Kommentare Kompromissvorschlag des Bundesjustizministeriums zum Cannabisgesetz

    Für Sie zusammengefasst
    • Bundesjustizministerium plant verzögerte Amnestieregelung für Cannabisgesetz im Bundestag.
    • Länder fordern sechsmonatige Verschiebung des Inkrafttretens.
    • Kritik wegen Überlastung der Justiz - Gesetz kommt am 22. März in den Bundesrat.

    BERLIN (dpa-AFX) - Um im Bundesrat eine Konfrontation zum geplanten Cannabisgesetz zu vermeiden, hat das Bundesjustizministerium einen Vorschlag für eine verzögerte Amnestieregelung erarbeitet. Aus dem Haus von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hieß es am Donnerstag, es wäre möglich, noch in dieser Woche ein entsprechendes Änderungsgesetz im Bundestag auf den Weg zu bringen. So könnte der Forderung der Länder nach einer Verschiebung des Inkrafttretens der Amnestieregelung um sechs Monate entsprochen und eine Anrufung des Vermittlungsausschusses vermieden werden.

    Eine Sprecherin des Justizministeriums betonte allerdings: "Die Federführung für das Vorhaben liegt beim Bundesministerium für Gesundheit." Im Bundesjustizministerium nehme man die Hinweise und Rückmeldung der Länder zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen Straferlassvorschrift ernst.

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    Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es auch eine Amnestie für Verurteilungen bei Fällen geben, die künftig erlaubt sind. Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem neuen Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen beziehungsweise eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Aus den Ländern und vom Deutschen Richterbund gab es Kritik, weil man eine Überlastung der Justiz befürchtet. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Kritik zurückgewiesen.

    Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen./abc/DP/stw





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