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     509  0 Kommentare Änderungen im Verwaltungsrat der Swiss Steel Group - Seite 2

     

    Zukunftsgerichtete Aussagen

    Dieses Dokument stellt kein Angebot und keine Aufforderung dar, Anteile zu erwerben oder zu zeichnen. Dieses Dokument ist kein Prospekt wie vom Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) definiert und kein Prospekt nach anderen geltenden Gesetzen. Kopien des Dokuments dürften nicht an Rechtsgebiete gesandt, dort verteilt oder von dort versandt werden, wo dies verwehrt oder gesetzlich untersagt ist. Die hierin enthaltenen Informationen stellen kein Angebot und keine Aufforderung zum Verkauf oder Kauf von Wertpapieren in Rechtgebieten dar, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung vor der Zulassung, Freistellung von der Zulassung oder die Qualifikation unter den Wertpapiergesetzen eines Rechtsgebiets gesetzeswidrig wäre. Das Angebot und das Kotieren von Wertpapieren findet ausschliesslich über und auf Grundlage eines Prospekts statt, der von der zuständigen Stelle genehmigt und veröffentlicht wird.

    Eine Entscheidung über die Anlage in Wertpapiere der Swiss Steel Holding AG sollte ausschliesslich auf dem Prospekt basieren, der von der Swiss Steel Holding AG (die «Gesellschaft») zu diesem Zweck veröffentlicht wird.

    Die Veröffentlichung oder Verteilung dieses Dokuments ist in den USA (einschliesslich ihrer Gebiete und Besitzungen, aller Bundesstaaten der USA und der District of Columbia), Kanada, Japan oder Australien oder jedem anderen Rechtgebiet, in dem dies rechtswidrig wäre, nicht gestattet. Dieses Dokument stellt kein Angebot und keine Aufforderung dar, Wertpapiere in solchen Ländern  oder in jedem anderen Rechtsgebiet, in dem dies rechtswidrig wäre, zu zeichnen oder zu erwerben. Insbesondere sollten das Dokument und die hierin enthaltenen Information nicht in die USA oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder anderweitig übertragen werden. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden nicht unter dem US Securities Act von 1933, in seiner jeweils gültigen Fassung (der «Securities Act») oder den Gesetzen eines Bundesstaats registriert und werden das auch nicht und dürfen in den USA nicht ohne Registrierung oder eine Ausnahme zur Registrierung angeboten oder verkauft werden. Die Wertpapiere werden in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht öffentlich angeboten.

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    Änderungen im Verwaltungsrat der Swiss Steel Group - Seite 2 Swiss Steel Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges Änderungen im Verwaltungsrat der Swiss Steel Group 25.03.2024 / 07:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber …

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