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    Kritik an Gesetz zum Regenwaldschutz  133  0 Kommentare EU-Staaten fordern mehr Zeit

    Für Sie zusammengefasst
    • EU-Staaten kritisieren europäisches Gesetz zum Regenwaldschutz
    • Umsetzung negativ für nachhaltige Landwirtschaft
    • Österreich und andere fordern Ausnahmen und Verlängerung der Übergangsphase

    BRÜSSEL (dpa-AFX) - Zahlreiche EU-Staaten haben unter der Federführung Österreichs ein bereits beschlossenes europäisches Gesetz zum Schutz des Regenwaldes kritisiert. Die Umsetzung der neuen Verordnung werde sich negativ auf nachhaltige und kleinbäuerliche land- und forstwirtschaftliche Praktiken in der Europäischen Union auswirken, heißt es in einem Schreiben der Österreicher, das unter anderem von Finnland, Italien, Polen und Schweden unterstützt wird. Deutschland wird in dem Papier nicht als Unterstützer genannt, Bundesagrarminister Cem Özdemir äußerte aber ähnliche Bedenken.

    Das begrüßenswerte Ziel der Verordnung werde durch eine überzogene und praxisfremde Umsetzung unterlaufen, teilte Österreichs Forstwirtschaftsminister Norbert Totschnig am Dienstag anlässlich eines Treffens der EU-Agrarminister in Brüssel mit. Eine große Mehrheit von 20 EU-Staaten habe sein Anliegen bei dem Treffen unterstützt.

    Özdemir sagte am Rande des Ministertreffens, die EU-Kommission müsse die aktuelle Übergangsphase dringend verlängern. "Wenn sie das nicht rechtzeitig schafft, dann kann das so nicht umgesetzt werden", so der Grünen-Politiker. Das würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für vor allem für Klein- und Kleinstwaldbesitzer mit sich bringen. "Das kann nicht richtig sein", sagte Özdemir.

    Die EU-Staaten hatten vor mehr als zehn Monaten endgültig grünes Licht für das Vorhaben gegeben. Produkte wie Kaffee, Holz, Soja, Kakao und Palmöl dürfen demnach nur noch in der EU verkauft werden, wenn dafür nach 2020 keine Wälder gerodet wurden. Damit soll auch die Abholzung des Regenwaldes etwa im südamerikanischen Amazonasgebiet deutlich reduziert werden.

    Konkret müssen Unternehmen künftig eine Sorgfaltserklärung abgeben, dass für ihr Produkt nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald gerodet oder geschädigt wurde. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit hohen Strafen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes in der EU rechnen. Österreich und die anderen EU-Staaten fordern nun Ausnahmen für Länder, in denen das Risiko der Entwaldung besonders gering ist. Derzeit müsse ein Kleinwaldbesitzer für jeden Baum, den er etwa einem Tischler verkaufe, die genaue GPS-Geodaten samt wissenschaftlicher botanischen Namen der Baumart angeben./mjm/DP/ngu




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